13.12.2024 Quelle:
Für die öffentliche Vorführung von Filmen in Bibliotheken gelten die Anwesenheitsbeschränkungen des § 11 JuSchG, unabhängig von der Art der Aufzeichnung und Wiedergabe. Keine Beschränkungen ergeben sich nur für Filme, die zu nichtgewerblichen Zwecken hergestellt werden, solange die Filme auch nicht gewerblich genutzt werden.
Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme eine entsprechende
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