Entgeltordnung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst TVöD-Bund

13.06.2024  — Von Prof. Dr. Konrad Umlauf. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Prof. Dr. Konrad Umlauf: »Entgeltordnung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst TVöD-Bund« (In: Erfolgreiches Management von Bibliotheken und Informationseinrichtungen, hrsg. von Prof. Cornelia VonhofProf. Dr. Konrad Umlauf, Auflage 85, Hamburg: Verlag Dashöfer 2024, Abschn. 6.6.5)

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Die Entgeltordnung Bund enthält für Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und TätigkeitsmerkmaleMuseen und anderen wissenschaftlichen Anstalten bei den Entgeltgruppen 2 bis 12 spezielle Tätigkeitsmerkmale für diese Beschäftigtengruppe (Entgeltordnung Bund Teil III Ziffer 2). In Tabelle 3 sind die speziellen Tätigkeitsmerkmale für Bibliotheken laut Entgeltordnung aufgeführt sowie Beispiele für Arbeitsvorgänge in wissenschaftlichen Bibliotheken, die die Kriterien der betreffenden Tätigkeitsmerkmale erfüllen. Die Beispiele sind als Vorschläge zu verstehen und orientieren sich an den Bewertungen, die eine bibliothekarische Expertengruppe in 2000 für wissenschaftliche Bibliotheken in Bezug auf die entsprechenden Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung des damals gültigen Bundes-Angestelltentarifvertrags vorgenommen hatArbeitsvorgänge in wissenschaftlichen Bibliotheken (AVWB) (2000). Hrsg. von einer gemeinsamen Expertengruppe des Deutschen Bibliotheksinstituts… Erarbeitet von Barbara Jedwabski u. a. Berlin: Ehem. Dt. Bibliotheksinsinst., soweit die damaligen Tätigkeitsmerkmale den aktuellen vergleichbar sind.

EingruppierungsrichtlinieDas Bundesinnenministerium setzte zum 1.10.2022 eine Eingruppierungsrichtlinie für Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungenhttps://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2022/RdSchr_20221123.html (geprüft 19.1.2024) in Kraft. Sie enthält verbesserte Eingruppierungsmöglichkeiten für Beschäftigte in Bibliotheken des Bundes und bei anderen Bibliotheken, die den TVöD-Bund anwenden, vor allem bei großen, vom Bund finanzierten Wissenschaftsorganisationen. Aber die Anwendung dieser Richtlinie ist der jeweiligen Dienststelle überlassen. Die hierin formulierten besseren Eingruppierungen sind nicht einklagbar. Wer zu dem Zeitpunkt, zu dem die Dienststelle diese Richtlinie in ihrem Bereich für anwendbar erklärt hat, in einem Beschäftigungsverhältnis bei dieser Dienststelle steht, kann einen Antrag auf höhere Eingruppierung gemäß dieser Richtlinie stellen, aber nur binnen sechs Monaten. Die Eingruppierungsoptionen nach dieser Eingruppierungsrichtlinie sind in Tabelle 3 grau unterlegt.

EG

Tätigkeitsmerkmale

Beispiele für zuzuordnende Arbeitsvorgänge (Vorschläge)

12

Beschäftigte der Entgeltgruppe 11, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.

  • Leitung Erwerbung / Katalogisierung

  • Leitung der Sacherschließung

  • Leitung Informationsdienste

  • Leitung der Benutzung

  • Leitung der Öffentlichkeitsarbeit

  • Leitung der Fortbildung

11

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9c, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt

  • Leitung von Retrokonversionsprojekten

  • Klassifizierung von Fachliteratur

  • Leitung der Medienlieferdienste

  • Informationsvermittlung in einem wissenschaftlichen Fachgebiet

  • Erstellung von multimedialen Bibliotheksführungen, von interaktiven Selbstlernkursen für Bibliotheksbenutzer

  • Webmaster

10

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9c, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt

  • Katalogisierung besonderer Publikationsformen (Karten, Musikalien…)

  • Katalogisierung von Zeitschriften in Normdatenbanken

  • Bestimmung von Systemstellen

  • Leitung der technischen Medienbearbeitung

  • Leitung der Ortsleihe

  • Eillieferdienste für Fernleihbestellungen

  • Recherchen in fachwissenschaftlichen Datenbanken

  • Leitung des Lesesaals, des Freihandbereichs

  • Redaktionelle Betreuung von Web-Seiten

  • Pflege und Bereinigung von Daten in Normdatenbanken, überregionalen Katalogen

EG

Tätigkeitsmerkmale

Beispiele für zuzuordnende Arbeitsvorgänge (Vorschläge)

9c

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.

  • Bestellung, Katalogisierung von Fortsetzungswerken ohne Fremddatennutzung, mit Anlegen von Normdatensätzen

  • Katalogisierung von Zeitschriften mit Anlegen von Körperschaftssätzen

  • Bearbeitung elektronischer Zeitschriften

  • Schlagwortvergabe durch Nutzung von Fremddaten

  • Bearbeitung von Pflichtexemplaren mit Überwachung der Vollständigkeit

  • Durchführung von Bibliotheksführungen, von allgemeinen Benutzerkursen

  • Lenkung von Fernleihbestellungen

9b

Beschäftigte im Fachdienst in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen oder in anderen wissenschaftlichen Anstalten mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

  • Beschaffung besonderer Publikationsformen (Karten, Musikalien…)

  • Akzessionierung besonderer Medienarten (elektronische Medien, AV-Medien…)

  • Bibliographier- und Signierdienst

  • Recherchen in allgemeinen Datenbanken und Katalogen

  • Entwurf und Erstellen von Web-Seiten

9a

Bei Anwendung der Eingruppierungsrichtlinie:

Beschäftigte der EG 6 dieser Richtlinie, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert

  • Wie EG 6

8

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 oder 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert.

  • Bestellung, Katalogisierung von Monografien ohne Fremddatennutzung, ohne Anlegen von Normdatensätzen

  • Akzessionierung von Fortsetzungswerken

  • Bearbeitung schwieriger Rechnungen

  • Bearbeitung von Buchbinderlieferungen

  • Suchdienst im Magazin, Leitung des Magazins

  • Verbuchung von Medien im Ausleihsystem

  • Thekendienst im Lesesaal

8

Bei Anwendung der Eingruppierungsrichtlinie:

Beschäftigte der EG 6 dieser Richtlinie, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen erfordert

  • Wie EG 6

7

Diese Entgeltgruppe ist in der Entgeltordnung Bund für Beschäftigte in Bibliotheken nicht vorgesehen.

7

Bei Anwendung der Eingruppierungsrichtlinie:

Beschäftigte der EG 6 dieser Richtlinie, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert

  • Wie EG 6

EG

Tätigkeitsmerkmale

Beispiele für zuzuordnende Arbeitsvorgänge (Vorschläge)

6

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 oder 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse und zu einem Viertel selbständige Leistungen erfordert.

  • Bestellung, Katalogisierung von Monografien mit Fremddatennutzung

  • Akzessionierung von Monografien

  • Bearbeiten von Zeitschriftenaufsatzbestellungen für Lieferdienste

  • Rücknahme von Medien

  • Auskunft über Benutzerkonten

  • Leitung der Ortsleihe

  • Bedienungshilfe an Benutzerarbeitsplätzen

6

Bei Anwendung der Eingruppierungsrichtlinie:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 oder 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert

  • Wie EG 6

5

  1. Beschäftigte im Fachdienst in Archiven, Bibliotheken oder Büchereien mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit.

  2. Beschäftigte im Fachdienst in Archiven, Bibliotheken oder Büchereien, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.

  • Annahme und Verteilung eingehender Medien

  • Bearbeitung von Lieferscheinen und einfachen Rechnungen

  • Ausgabe von Medien

  • Verbuchung von Medien für den Leihverkehr

  • Ordnungsarbeiten im Freihandbereich

  • Technische Bearbeitung von multimedialen Medien

4

Beschäftigte im Fachdienst in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen oder anderen wissenschaftlichen Anstalten mit schwierigen Tätigkeiten.

  • Technische Schlusskontrolle

  • Heraussuchen und Rückstellen von Medien

  • Kontrolle von Medien auf Unversehrtheit

  • Aufsicht, einfache Orientierungsauskünfte

  • Bearbeiten von Kopieraufträgen

4

Bei Anwendung der Eingruppierungsrichtlinie:

Beschäftigte der EG 3, deren Tätigkeit mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert

  • Wie EG 4

3

Beschäftigte im Fachdienst in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen oder anderen wissenschaftlichen Anstalten mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht.

  • Signaturschilder erstellen, aufkleben

  • Foliieren

2

Beschäftigte im Fachdienst in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen oder anderen wissenschaftlichen Anstalten mit einfachen Tätigkeiten.

  • Bücher nach Größe ordnen

Tabelle 3: Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung Bund (Anlage 1 Teil III Ziffer 2 zum Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundeshttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/entgo.pdf?__blob=publicationFile&v=13 (geprüft 19.1.2024)) und Arbeitsvorgänge in wissenschaftlichen Bibliotheken

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