Änderungen an IFRS 1 veröffentlicht

15.03.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V..

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards herausgegeben. Die Änderungen, die sich auf Darlehen der öffentlichen Hand zu Zinssätzen, die nicht den marktüblichen Zinssätzen entsprechen, beziehen, gewähren Erstanwendern der IFRS eine Ausnahme von der vollen retrospektiven Anwendung der IFRS bei der Bilanzierung dieser Darlehen beim Übergang auf IFRS. Diese Erleichterung ist die gleiche, die auch bestehenden IFRS-Anwendern gewährt wurde. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.

Die Standardergänzung Government Loans - Amendments to IFRS 1 kann nur über den IASB bezogen werden (www.ifrs.org).

Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.

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