Bundesrat beschließt Erhöhung der Sachbezugswerte für Restaurant Schecks

20.10.2009  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Sodexho Pass GmbH.

Maximaler Scheckwert für Sodexo Restaurant Pass steigt auf 5,90 Euro

Frankfurt/Berlin (pts/16.10.2009/10:30) - Der Bundesrat hat heute auf seiner 862. Sitzung der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung" zugestimmt. Damit werden die steuerlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2010 auf der Grundlage der maßgebenden Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Bei unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb wurden für ein Mittagessen bislang 2,73 Euro angesetzt; ab 2010 werden nun 2,80 Euro gewährt. Für Unternehmen ohne Kantine ergibt sich damit bei einem gleichbleibenden steuerfreien Betrag in Höhe von 3,10 Euro ein neuer staatlich geförderter Tagessatz für die Mitarbeiterverpflegung in Höhe von künftig insgesamt 5,90 Euro.

Steuerfreibetrag für freie Verpflegung steigt - Sachbezugswerte für Unterkunft und Mieten bleiben unverändert
Der Bundesrat folgt in seiner Beschlusslage einem Antrag der Bundesregierung. Das Bundeskabinett orientierte sich bei der angestrebten Anpassung der Sozialversicherungs-entgeltverordnung (SvEV) an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Diese waren im Bewertungszeitraum (Juni 2008 bis Juni 2009) im Bereich der Verpflegung um 2,4 Prozent gestiegen, während Unterkunft und Mieten sich nur um 0,2 Prozent verteuerten. Daher wurden nur die Werte für Verpflegung erhöht. Da die Änderungen unmittelbar Auswirkungen auf das Einkommenssteuerrecht entfalten, war die Rechtsverordnung der Bundesregierung im Bundesrat zustimmungspflichtig. Die beschlossenen neuen Werte gelten ab 1. Januar 2010.

Mit Essenschecks lässt sich das staatliche Förderungspotenzial rechtskonform ansprechen
Der neue Sachbezugswert erhöht den Spielraum für Restaurantschecks. Sie sind eine gefragte Alternative für Unternehmen ohne Kantine oder wenn Mitarbeiter an verschiedenen Betriebsstandorten gleichbehandelt werden sollen. Mit dem neuen Satz steht Betrieben ein Gesamtbetrag von bis zu 1298 Euro pro Jahr und Mitarbeiter zur Verfügung, auf den weder Steuern noch Sozialabgaben anfallen. "Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte profitieren von der Erhöhung der Verpflegungsteilwerte unmittelbar. Arbeitstäglich stehen 5,90 Euro als Verpflegungspauschale zur Verfügung. Damit lässt sich mit der staatlich geförderten Mitarbeiterverpflegung der Nettolohn von Mitarbeitern zwischen 5 und 7 Prozent erhöhen", kommentiert George Wyrwoll, Corporate Relations Manager und Steuer-Experte bei Sodexo, die neuen Möglichkeiten.
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