eBundesanzeiger: Pflichten, Fristen und Sanktionen

10.11.2009  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Für die Geschäftsjahre ab 2006 müssen offenlegungspflichtige Unternehmen ihre Unterlagen zum Jahres- und Konzernabschluss nicht mehr beim Handelsregister einreichen.

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