EU-Kommissionsvorschlag zur Abschlussprüfung - Chance nicht genutzt

01.12.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V..

Ziel des Grünbuchs zur Abschlussprüfung war es, in Reaktion auf die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise die Abschlussprüfung zu einem wirksameren Instrument der Unternehmenskontrolle zu machen.

Die Wirtschaftsprüfer und das IDW haben diese Zielsetzung unterstützt und sich intensiv und mit konstruktiven Vorschlägen an der Diskussion zur Verbesserung der Abschlussprüfung beteiligt und dabei den Zusammenhang zur Corporate Governance betont. „Die nunmehr vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission nutzen bestehende Möglichkeiten nur unzureichend und setzen falsche Schwerpunkte. Auch führen die Vorschläge der EU-Kommission zu einer erhöhten Konzentration im Prüfungsmarkt. Sie wirken damit mittelstandsfeindlich. In dem nun folgenden Prozess der europäischen Gesetzgebung sind deutliche Veränderungen erforderlich“, hebt Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW, hervor.

Die vorgeschlagenen Neuregelungen sollen im Wesentlichen nur für die Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten. „Mit diesem Ansatz wird die große Zahl der Prüfer anderer Unternehmen in trügerischer Sicherheit gewogen. In absehbarer Zeit droht eine Ausstrahlung der Neuregelungen auf alle Prüfungen“, so Naumann. Der vermeintliche Schutz mittelständischer und kleiner Prüfer, die keine Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, existiert damit - wenn überhaupt - nur vorübergehend.

Erst seit drei Jahren ist die Abschlussprüferrichtlinie in den Mitgliedsstaaten umgesetzt. Mit dieser Richtlinie wurden die Regelungen zur Unabhängigkeit zu Recht in den Vordergrund gestellt. „Kernelement für das Funktionieren der Abschlussprüfung ist die Sicherstellung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers - soweit sind wir uns mit der EU-Kommission einig. Belege für erneuten Reformbedarf sind bislang aber nicht ersichtlich“, unterstreicht Naumann. „Eine sinnvolle Weiterentwicklung sehen wir nur in der - europaweit vorzusehenden - Beauftragung des Abschlussprüfers ausschließlich durch das Überwachungsorgan des Unternehmens (d.h. den Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss).“ Abschlussprüfer und Überwachungsorgan haben mit Blick auf die Kontrolle des Unternehmens ein gemeinsames Interesse an einer unabhängigen und wirksamen Abschlussprüfung.

Die EU-Kommission setzt dagegen auf solche Maßnahmen, die negative Auswirkungen auf die fachliche Expertise des Abschlussprüfers und damit auf die Prüfungsqualität befürchten lassen. Dies gilt etwa für das nahezu vollständige Verbot der Beratung von Prüfungsmandanten, das über eine Konkretisierung des Selbstprüfungsverbots weit hinausgeht. Solche Verbote erhöhen weder die Unabhängigkeit, noch mindern sie die Marktkonzentration, aber sie belasten die Prüfungsqualität. Insbesondere die Nichtzulässigkeit jeglicher Steuerberatung durch den Abschlussprüfer ist sachlich nicht gerechtfertigt, mittelstandsfeindlich und unverhältnismäßig.

Markteingriffe sind naturgemäß sensibel; dies gilt auch für Eingriffe in den Prüfungsmarkt. „Jeder staatliche Markteingriff hat Gewinner und Verlierer. Schon deshalb bedürfen solche Eingriffe einer sicheren europarechtlichen Rechtsgrundlage und besonderer Rechtfertigung“, erläutert Naumann. Kritisch ist insofern die Pflicht zur externen Rotation. Sie belastet gerade die mittelständischen Praxen. „Wir müssen befürchten, dass im Falle der verpflichtenden Rotation mehr Prüfungsmandate zu den großen Prüfungsgesell-schaften wechseln als umgekehrt. Eine erhöhte Konzentration im Prüfungsmarkt wäre die Folge“, resümiert Naumann. Zudem belegen alle bisherigen Studien, dass die externe Rotation die Prüfungsqualität belastet.

Die Vorschläge, bestimmten großen Prüfungsgesellschaften jegliche Beratungstätigkeit, also nicht nur die bei einem Prüfungsmandanten, zu verbieten, zwingen zur Aufgabe entweder des Prüfungs- oder des Beratungsgeschäfts. Im Falle des Ausstiegs einer Gesellschaft aus dem Prüfungsgeschäft würde dies die Konzentration unter den verbleibenden Anbietern von Prüfungsleistungen erhöhen. Umgekehrt würde der vollständige Verlust der Beratungsexpertise einer „pure audit firm“ das vorhandene Know-how der Gesellschaft erheblich reduzieren und die Gewinnung hochqualifizierter Mitarbeiter deutlich erschweren. Der Berufsstand kann hierfür keine Verantwortung übernehmen. „Dieses Beispiel ist ein Beleg für die Realitätsferne wesentlicher Vorschläge“, so Naumann.

Die Vorschläge der EU-Kommission enthalten auch einige Elemente, die das IDW unterstützt. Diese betreffen zum einen die Prüfungsdurchführung: hier wurde die Bedeutung des professional scepticism - der kritischen Grundhaltung - des Abschlussprüfers besonders betont. Darüber hinaus wird die verhältnismäßige, d.h. an der konkreten Prüfungssituation orientierte Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (ISA) befürwortet.

Richtig ist auch die Ausweitung der Berichterstattung des Abschlussprüfers: Europaweit eingeführt wird der in Deutschland etablierte Prüfungsbericht, der sich an die Aufsichtsorgane des Unternehmens richtet und diese bei ihrer Überwachungsaufgabe unterstützt. Der Abschlussprüfer hat im Prüfungsbericht zur Lagebeurteilung des Unternehmens Stellung zu nehmen. Im Bestätigungsvermerk sollen zudem künftig die wesentlichen Risikoindikatoren her-vorgehoben werden. „Nach wie vor vermissen wir jedoch die entsprechenden Anpassungen des Prüfungsgegenstands, damit der Abschlussprüfer seiner Warnfunktion gerecht werden kann. Zu diesem Zweck wäre es erforderlich, europaweit nunmehr auch die Prüfungspflicht für den Lagebericht, in dem das Management seine Erwartungen zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens darlegt, einzuführen“, fordert Naumann.

Bei Gesamtwürdigung aller vorgeschlagenen Maßnahmen erscheinen diese nicht akzeptabel. Die Chance, die Funktion der Abschlussprüfung für die Adressaten zu stärken, wird darin nicht ausreichend genutzt.

Quelle: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)

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