Studie von HDI-Gerling zeigt mangelnde Prüfung der
Pensionszusagen auf. Durch neue Bilanzregeln ist dringendes
Handeln beim einstigen Steuersparmodell erforderlich.
Zwei Drittel der Gesellschafter-Geschäftsführer legen bei der
betrieblichen Altersversorgung (bAV) Wert darauf, dass diese
keine Bilanzberührung verursacht. Dennoch setzen sie neben der
Direktversicherung am zweithäufigsten auf die Pensionszusage bei
ihrer Altersabsicherung über die Firma. Ein weiteres erstaunliches
Ergebnis aus der Bedarfs- und Risikoanalyse von HDI-Gerling:
Obwohl die Pensionszusage in vielen Unternehmen in den Büchern
auftaucht, wird diese äußerst selten auf den Prüfstand gestellt. „Das
kann zu erheblichen Risiken in den Betrieben führen“, erklärt Sandra
Spiecker, Leiterin bAV-Konzepte bei dem Lebensversicherer.
Die Befragung unter 645 Gesellschafter-Geschäftsführern in 441
verschiedenen Unternehmen zeigt: Lediglich 18 Prozent der
Gesellschafter-Geschäftsführer prüfen ihre Zusatzversorgung auf
rechtliche Sicherheit und 21 Prozent in Hinblick auf die Finanzierung.
„Das ist erschreckend“, räumt bAV-Expertin Spiecker von HDIGerling
Leben ein und führt fort: „Zwar sind Pensionszusagen
für viele Unternehmen auch weiterhin als Vorsorgeweg durchaus
attraktiv, doch gerade seit Jahresbeginn ist mit Inkrafttreten
des Bilanzrechtsmodernierungsgesetzes (BilMoG) dringender
Handlungsbedarf geboten und eine Analyse der Zusagen in jedem
Fall empfehlenswert.“
BilMoG kann zur geschwächten Finanzlage der Unternehmen führen
Nach dem BilMoG muss die Höhe der Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen in der Handelsbilanz realitätsnäher
bewertet werden. Der hierbei zu berücksichtigende durchschnittliche
Marktzinssatz wird durch die Bundesbank monatlich bekannt
gegeben. Außerdem müssen Kostensteigerungen, Gehalts- und
Rententrends einbezogen werden. Das kann bedeutende
Konsequenzen für die Bilanz haben: Mit den notwendigen
Erhöhungen der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz
entstehen erhebliche finanzielle Mehrbelastungen für die
Unternehmen. Allerdings hat der Gesetzgeber auch einige
Entschärfungen vorgesehen. So können die BilMoG bedingten
Zuführungen zu Pensionsrückstellungen auf bis zu 15 Jahre verteilt
werden. Außerdem kann vorhandenes Aktivvermögen mit der
Pensionsverpflichtung in der Handelsbilanz saldiert werden.
Vorsorgespezialistin Spiecker bezeichnet die neuen Regelungen
durch das BilMoG als einen Schritt in die richtige Richtung. „Mit dem
neuen Gesetz werden viele Geschäftsführer erstmals wach gerüttelt,
was auch dringend notwendig ist, wie unsere Studie zeigt“, so
Spiecker von HDI-Gerling Leben. „Unternehmen haben durch BilMoG
die Chance, ihre Handelsbilanz zu bereinigen und Lösungen für ihre
Pensionszusagen und deren Finanzierung zu erarbeiten.“
Firmenrente von Geschäftsführern genutzt
Insgesamt zeigt die Analyse, dass sich die Betriebsrente als
Vorsorgeweg für Gesellschafter-Geschäftsführer durchgesetzt
hat: Zwei Drittel der befragten Entscheider geben an, die bAV zu
nutzen. In erster Linie verfügen sie über eine Direktversicherung
(48 Prozent), gefolgt von der Pensionszusage (24 Prozent) und
Pensionskasse (21 Prozent).
HDI-Gerling bietet in Gesprächen mit den Geschäftsführern
die Durchführung einer Bedarfs- und Risikoanalyse (BuRa) an,
aus der auch die vorliegenden Befragungsergebnisse ermittelt
wurden. Hierbei werden die individuellen Versorgungsziele und
Gestaltungswünsche der Unternehmen unter Betrachtung der
finanziellen sowie rechtlichen Aspekte betrachtet. In einem
kostenlosen Exposé erhält der Unternehmer dann konkrete
Handlungsempfehlungen. 1.200 Unternehmer haben bereits die
BuRa zur Analyse ihrer Firmenrente verwendet.
Zusätzlich greifen die bAV-Experten von HDI-Gerling auf das
spezielle Beratungskonzept „PzConcept“ zurück. Dieses Konzept
prüft die Pensionszusage auf Finanzierungsquoten und weist
darüber hinaus auf mögliche inhaltliche Probleme hin – natürlich
auch mit einem besonderen Augenmerk auf die neue Rechtslage
infolge des BilMoG.
Quelle: HDI-Gerling Lebensversicherung AG