Inwieweit ist der Datenschutz beim Verfahren E-Bilanz gewährleistet?

18.11.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.

Die Übermittlung der Datensätze erfolgt als authentifizierte ELSTER-Übermittlung. Eine Einsichtnahme in die Daten durch Dritte ist - anders als etwa beim Bundesanzeiger (dort Hintergrund: Veröffentlichung) – nicht möglich. Die Daten unterliegen dem Steuergeheimnis.

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