Können andere Unternehmen die E-Bilanzen abrufen?

18.11.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.

Die eingereichten Unterlagen dienen nur dem Besteuerungsverfahren und unterliegen dem Steuergeheimnis. Sie können von anderen Unternehmen nicht eingesehen werden. Daher gibt es auch kein entsprechendes Portal.

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