b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter
e.V. fordert: Bürokratie in der Lohnabrechnung abbauen
Die Unterschiede zwischen dem Lohnsteuer- und
dem Sozialversicherungsbeitragsrecht verursachen Monat für Monat einen
immensen bürokratischen Aufwand bei der Lohnabrechnung für ca. 40 Millionen
Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber. Der b.b.h. Bundesverband e.V.
sieht hier einen geeigneten Weg, um einen Teil der Kosten für den Steuerzahler
zu reduzieren. Eine Vereinfachung könnte zumindest schrittweise
umgesetzt werden und würde sogar einkommensneutral möglich sein.
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Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Bemessungsgrundlagen zu vereinheitlichen:
Die Definition des Arbeitslohnes im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
weicht derzeit zum Teil erheblich voneinander ab und macht so
das Lohnabrechnungswesen hochgradig kompliziert und fehleranfällig.
Zum anderen müsste die Gesetzesanwendung in beiden Bereichen gleichzeitig
in Kraft treten. Durch die unterschiedliche Betrachtung im Steuerund
Sozialversicherungsrecht kommt es zu abweichenden Anwendungsmöglichkeiten,
weshalb Neuregelungen gar nicht in der Praxis umgesetzt
werden können. Rückwirkende Gesetzesänderungen müssen grundsätzlich
vermieden werden. In vielen Fällen kommt es zwar zu einer Entlastung für
den Arbeitnehmer – diese ist jedoch so geringfügig, dass der enorme Aufwand
bei der Lohnabrechnung nicht gerechtfertigt ist.
Leider kommen für die Lohnabrechnung auch immer weitere neue Meldeverpflichtungen
dazu. So wurde durch das zum 01.01.2010 eingeführte
ELENA-Verfahren ein zusätzlicher Bürokratieaufwand geschaffen, der die
Lohnabrechnung mit neuen gesetzlichen Aufgaben belastet, die niemand –
weder der Lohnsteuerzahler noch der verantwortliche Arbeitgeber – gefordert
hatte.