Muss es sich bei der im Rahmen der E-Bilanz übermittelten Steuerbilanz (Bilanzierungsstandard = "deutsches Steuerrecht") stets um eine gebuchte Steuerbilanz handeln?

18.11.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.

Grundsätzlich geht die Finanzverwaltung bei Deklarierung der E-Bilanz als „Steuerbilanz“ von einer gebuchten Steuerbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aus. Technisch ist es allerdings auch möglich, eine gebuchte Handelsbilanz durch eine interne Überleitungsrechnung in eine Bilanz mit steuerrechtlich zutreffenden Wertansätzen zu berechnen und als „Steuerbilanz“ zu übermitteln. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, ist auch eine Gewinn- und Verlustrechnung mit steuerlichen Werten zu erstellen und zu übermitteln.

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