01.06.2010 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Handelt es sich um eine Bewirtung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und damit nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn?
Oder liegt ein geldwerter Vorteil vor, der sowohl der Lohnversteuerung als auch der Verbeitragung zur Sozialversicherung zu unterwerfen ist?
Wenn es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, wie ist dieser zu bewerten?
Kann eine Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert als Bewertungsmaßstab erfolgen, oder muss die Bewertung mit dem ortsüblichen Endpreis am Abgabeort, also den tatsächlichen Kosten des Arbeitgebers durchgeführt werden?
Oder ist der geldwerte Vorteil ggf. ganz oder teilweise steuerfrei?
Kann eine Pauschalversteuerung durchgeführt werden, oder muss eine individuelle Lohnversteuerung auf Basis der persönlichen Besteuerungsgrundlagen Ihres Arbeitnehmers durchgeführt werden?
Liegen bei der Tätigkeit des Arbeitnehmers die Voraussetzungen für eine Auswärtstätigkeit (Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit) vor oder handelt es sich um eine Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte?