Rösler: "Jahressteuergesetz 2013 ist ein wichtiger Schritt für Bürokratieabbau"

28.05.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Das Bundeskabinett hat das Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Das Gesetz legt unter anderem fest, dass die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Steuerrecht von bisher zehn Jahren ab 2013 auf acht und in einem weiteren Schritt ab 2015 auf dann dauerhaft sieben Jahre verkürzt werden. Auch im Handelsgesetzbuch werden die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege entsprechend reduziert. Dadurch verringert sich der Umfang der Unterlagen, die ein Unternehmen aufbewahren muss, erheblich.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Es ist ein großer Erfolg, dass wir einen Kompromiss zu den steuerlichen Aufbewahrungsfristen erreichen und damit heute den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 beschließen konnten. Mit der Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen von bisher zehn auf acht bzw. dann dauerhaft auf sieben Jahre gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau. Unsere Unternehmen werden von den Entlastungen stark profitieren. Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen bringt eine jährliche Entlastung für die Wirtschaft von rd. 1,7 Mrd. Euro in der ersten Stufe und von insgesamt rd. 2,5 Mrd. Euro in der zweiten Stufe."

Auch die Rahmenbedingungen für Elektrofahrzeuge werden mit dem Jahressteuergesetz 2013 verbessert. Künftig können die Batteriekosten bei der steuerlichen Veranlagung abgezogen werden. Damit wird das breite Maßnahmenbündel der Bundesregierung ergänzt, um den Weg Deutschlands zum Leitmarkt und Leitanbieter in der Elektromobilität zu ebnen.

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