UK-Bribery-Act: Vorsicht Compliance-Falle!

29.11.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Warth Klein Grant Thornton.

Betrifft auch deutsche Firmen: der "UK-Bribery-Act" - eines der härtesten Antikorruptionsgesetze der Welt.

Am 1. Juli 2011 ist in Großbritannien der UK-Bribery-Act in Kraft getreten. Das Gesetz zur Schmiergeldbekämpfung gilt als eines der härtesten Antikorruptionsgesetze der Welt. Betroffen sind auch deutsche Firmen, die geschäftliche Verbindungen zu Großbritannien unterhalten. Sie sollten sich jetzt unbedingt auf die neuen Vorschriften einstellen, um nicht in die Compliance-Falle zu tappen.

Das Gesetz regelt die Verhinderung von Korruption in Großbritannien und im Ausland, und zwar im privaten und im öffentlichen Bereich. Einzige Voraussetzung für die Zuständigkeit der Justizbehörden im Vereinigten Königreich ist eine geschäftliche Tätigkeit in Großbritannien. Nach den vom englischen Justizministerium herausgegebenen Anwendungsrichtlinien zum UK-Bribery-Act soll eine Notierung an der Londoner Börse allein nicht ausreichen, wohl aber eine Niederlassung in Großbritannien bei entsprechender Abhängigkeit von der ausländischen Obergesellschaft.

Das Gesetz umfasst insbesondere die Bereiche Bestechung, Annahme von Bestechungen, Bestechung eines ausländischen Amtsinhabers und gescheitertes Verhindern von Bestechung. Im Wesentlichen entsprechen diese Bestimmungen den deutschen Straftatbeständen der Bestechung, Bestechlichkeit sowie Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Die Konsequenzen: Bei Verstoß gegen den UK-Bribery-Act drohen grundsätzlich ein unbegrenztes Bußgeld und bis zu zehn Jahre Gefängnis. Führungskräfte, die der Korruption beschuldigt werden, können auf unbegrenzte Zeit ihres Amtes enthoben werden. Wichtig: Die Anwendungsrichtlinien machen konkrete Vorgaben für Anti-Korruptionsprozesse, die in den Unternehmen eingerichtet werden sollen. Ein auf dieser Basis implementiertes Anti-Korruptions-System kann strafmildernd, unter Umständen sogar strafbefreiend wirken. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Aktivitäten in England sollten sich jetzt unbedingt mit den neuen Regelungen vertraut machen und adäquate Präventionsmaßnahmen einleiten.

Fazit

Mit dem UK-Bribery-Act erhöht sich die Anzahl der zu beachtenden Gesetze und unternehmensinternen Richtlinien. Für Unternehmen ein Grund mehr, ein effektives Compliance Management einzurichten oder bereits bestehende Strukturen zu optimieren. Der Stolperstein UK-Bribery-Act zeigt einmal mehr: Wer Compliance als Instrument der Risikovorsorge begreift, stärkt seine Wettbewerbsposition und vermeidet von vornherein strafrechtliche Sanktionen und einen damit verbundenen schädigenden Imageverlust.

Quelle: Warth & Klein Grant Thornton

Warth & Klein Grant Thornton ist eine der größten partnerschaftlich geführten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland mit über 750 Mitarbeitern an elf Standorten. Sie betreut einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen sowie private Vermögensinhaber. Die Services umfassen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance & Advisory Services sowie Private Finance. Bei grenzüberschreitenden Aufgabenstellungen arbeitet sie seit mehr als zehn Jahren mit „Grant Thornton International“ zusammen, einer weltweit tätigen Dachorganisation unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

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