Was ist gesetzliche Grundlage für die Bestimmung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes der E-Bilanz?

18.11.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.

Nach § 51 Absatz 4 Nr. 1b EStG hat der Gesetzgeber das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG zu übermittelnden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu bestimmen. Dieser Mindestumfang der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz i.S.d. § 5b EStG wird im BMF-Schreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie vom 28.09.2011 näher beschrieben.

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