Was ist zu tun, wenn sich aus der eigenen Buchführung ein Posten ergibt, der sich nicht mit der gleichen Bezeichnung in der E-Bilanz-Taxonomie wieder findet?

18.11.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.

Hat der Posten im eigenen Abschluss nicht die gleiche Bezeichnung wie die Position in der Taxonomie, so ist eine Zuordnung des Inhalts dieses Postens auf eine in der Taxonomie vorhandene Position erforderlich (z.B. Kontobezeichnung in der Buchführung „Aushilfslöhne“ --> Zuordnung zur Taxonomieposition „Löhne für Minijobs“ oder Kontobezeichnung in der Buchführung „Fremdarbeiten (Vertrieb)“ --> Zuordnung zur Taxonomieposition „Provisionen“). Bezieht sich der Wert des vorhandenen Postens auf mehr als eine Taxonomie-Position, ist der Wert anteilig zuzuordnen soweit sich diese Werte ableiten lassen (s.o.). Deckt keine der differenzierten Positionen der Taxonomie den Sachverhalt zutreffend ab, so können die Auffangpositionen für die Zuordnung genutzt werden. Soweit dies rechnerisch zulässig ist, kann auch die Oberposition in der Taxonomie genutzt werden (z.B. Kontobezeichnung in der Buchführung „Kfz-Reparaturen“ --> Zuordnung zur Taxonomie-Oberposition „Kfz-Kosten“ oder Kontobezeichnung in der Buchführung „Nebenkosten des Geldverkehrs“ --> Zuordnung zur Taxonomie-Oberposition „andere ordentliche sonstige betriebliche Aufwendungen“).

Einzelne Erläuterungen, welche Sachverhalte nach Auffassung der Finanzverwaltung unter die jeweiligen Taxonomiepositionen fallen, sind aus der Dokumentation zur Taxonomie ersichtlich.

Falls ein ggf. in der Buchführung vorhandener höherer Informationsgrad erhalten bleiben soll, ist es aber – auf freiwilliger Basis – möglich, zu jeder Position die in ihren Wert einfließenden Kontensalden inkl. Kontenbezeichnung mit zu übermitteln, um Nachfragen zu vermeiden. Für die Einreichung der Kontensalden gibt es einen eigenen Berichtsbestandteil in der Taxonomie.

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