18.11.2011 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.
Nicht bilanzierende Unternehmen müssen keinen E-Bilanz-Datensatz abgeben. Zu beachten ist allerdings, die ab Veranlagungszeitraum 2011 geltende Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärungen in elektronischer Form. Dies gilt für alle Unternehmen mit betrieblichen Einkünften.
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