Welche E-Bilanz-Änderungen gelten für Unternehmer, die nicht bilanzieren, sondern eine Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) abgeben?

18.11.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.

Nicht bilanzierende Unternehmen müssen keinen E-Bilanz-Datensatz abgeben. Zu beachten ist allerdings, die ab Veranlagungszeitraum 2011 geltende Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärungen in elektronischer Form. Dies gilt für alle Unternehmen mit betrieblichen Einkünften.

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