14.12.2011 — Von
. Quelle:
Veröffentlicht: 06.07.2011
Geschäftszeichen: IV C 3 - S 2221/09/10013 :001 - 2011/0532821
Die Beiträge einer in Deutschland steuerpflichtigen Person zu einer gesetzlichen Sozialversicherung können grundsätzlich als Sonderausgaben bei der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden. Zu diesen Beiträgen zählen die Altersvorsorgeaufwendungen i. S. d§ 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a EStG (u. a. Beiträge zur gesetzlichen [...]
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