29.12.2011 — Von
. Quelle:
Veröffentlicht: 20.12.2011
Geschäftszeichen: IV C 4 - S 2284/07/0031 :002 - 2011/1025909
Mit Urteil vom 12. Mai 2011 - VI R 42/10 - hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG zu berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige darlegen kann, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht [...]
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