23.05.2012 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 23. Mai 2012
Aktenzeichen: IX B 154/10
Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Knock-Out-Zertifikats sind steuerrechtlich ohne Bedeutung, wenn der Erwerber das darin verbriefte Recht auf Differenzausgleich nicht innerhalb eines Jahres ausübt oder veräußert, sondern es - aus welchen Gründen auch immer - verfallen lässt.
Urteil vom 24. April 2012
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