22.11.2011 — Von
. Quelle:Die Kosten für private Feiern von Unternehmern können steuerlich nicht als Betriebsausgaben des Unternehmens geltend gemacht werden, weil sie nicht betrieblich, sondern privat veranlasst sind. Das gilt auch dann, wenn z.B. ein runder Geburtstag zeitlich mit einem Firmenjubiläum zusammenfällt und der Unternehmer aus beiden Anlässen eine Feier mit Freunden und Geschäftspartnern veranstaltet.
Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 16. Februar 2011 [...]
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