Steuervorauszahlungen werden fällig

14.03.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Oberfinanzdirektion Koblenz.

Erstmals ohne Zahlungshinweise der Finanzämter

Erstmals müssen Bürger und Firmen am 10. März 2012 selbst an die Fälligkeit ihrer Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer denken. Bisher erhielten Bürger und Firmen vor der Fälligkeit Ihrer Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer immer einen Zahlungshinweis von ihrem Finanzamt. Diese Hinweise werden nun nicht mehr verschickt. Die Einstellung erfolgte aus Kostengründen. Durch diese Maßnahme spart das Land Rheinland-Pfalz jährlich rund 220.000 € allein an Porto- und Papierkosten.

Damit betroffene Bürger auch künftig ihre Steuern pünktlich bezahlen und keine Säumniszuschläge riskieren, empfiehlt die Finanzverwaltung, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Der Vorteil für den Bürger: Er spart sich das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen, den Weg zur Bank und ggf. auch zusätzliche Buchungsgebühren. Das Verfahren selbst ist jederzeit widerruflich und völlig risikofrei.

Den entsprechenden Vordruck – Teilnahmeerklärung am Lastschrifteinzugsverfahren – gibt es im Internet unter www.fin-rlp.de/vordrucke und dann Rubrik "Sonstige" oder im Finanzamt vor Ort.

Quelle: Oberfinanzdirektion Koblenz

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