12.09.2012 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 12. September 2012
Aktenzeichen: III R 1/11
Die Zuordnungsregelung in § 26a Abs. 2 EStG geht anderen Zuordnungsregeln vor. Der einem gemeinsamen Kind zustehende Behinderten-Pauschbetrag, der auf Antrag der Eltern vollständig einem von ihnen übertragen wurde, ist daher bei getrennter Veranlagung bei beiden Elternteilen je zur Hälfte abzuziehen.
Urteil vom 19. April 2012
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