Sehr geehrte Damen und Herren,
wir alle kennen das Sprichwort "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben." Es mahnt uns, dass sich Aufgaben, deren Erledigung man gerne zur Seite schiebt, nicht in Wohlgefallen auflösen. Oft handelt es sich um schwierige, zeitraubende oder auch unbequeme Angelegenheiten, mit denen man sich einfach nicht auseinandersetzen möchte.
Tut man es dann endlich doch, kann es wie eine Befreiung von einer Last sein und man stellt oft fest, dass man sich mit einer rechtzeitigen Klärung hätte Ärger er- und Nerven sparen können.
Allen, die nach BilMoG bilanzieren, bleiben nur noch 135 Tage bis zum Jahresende und damit bis zum Bilanzstichtag des ersten BilMoG-Jahrs. Nach Einschätzung des Bundesverbands der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) verschieben viele Unternehmen die Umstellung auf das Jahresende und riskieren so, Umstellungswahlrechte – beispielsweise bei den weggefallenen Aufwandsrückstellungen oder dem Sonderposten mit Rücklageanteil – nicht umfassend nutzen zu können.
Schieben Sie die BilMoG-Umstellung nicht auf, sondern beginnen Sie schon jetzt mit den ersten Anpassungen, denn: Wer sich frühzeitig informiert, steht am Ende besser da!
Dieses Online-Seminar unterstützt Sie bei Ihrer Umstellung:
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BilMoG-Umstellung:
Umsetzung einmaliger Wahlrechte
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Die BilMoG-Eröffnungsbilanz steht ins Haus - informieren Sie sich deshalb in diesem Online-Seminar kompakt und umfassend über die Übergangsregelungen.
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