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Neue Vergütungsregelungen: BaFin veröffentlicht Rundschreiben

12.01.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fordert Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen dazu auf, ihre Vergütungssysteme risikoorientiert zu gestalten und am nachhaltigen Geschäftserfolg auszurichten. Zwei entsprechende Rundschreiben – eines für Banken, das andere für Versicherer – hat die BaFin heute veröffentlicht. Danach sollen sich beispielweise auch geschäftliche Misserfolge in der Höhe der Vergütung niederschlagen. Zudem sollen Banken und Versicherer die Öffentlichkeit detaillierter über ihre Vergütungspraktiken informieren.

Sabine Lautenschläger, Exekutivdirektorin der Bankenaufsicht der BaFin, begrüßt die neuen Regelungen für Vergütungssysteme: „Wir brauchen diese Standards, damit die Unternehmen ihre Vergütungssysteme endlich am langfristigen und nicht nur am kurzfristigen Erfolg ausrichten.“

Für unverzichtbar hält auch Dr. Thomas Steffen, Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht der BaFin, die neuen Standards für Vergütungssysteme. „Gravierende Fehlentwicklungen hat es bei den Vergütungen im Versicherungssektor zwar nicht gegeben. Doch wir müssen uns fortlaufend den aktuellen Entwicklungen auf den Finanzmärkten anpassen. Die G20-Staaten haben solche Regeln gefordert. Mit unseren Anforderungen sind wir jetzt auf der Höhe der Zeit.“

Auch für die Anforderungen an die Vergütungssysteme der Banken und Versicherer gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Lautenschläger und Steffen versichern, dass man kleine Unternehmen und international tätige Großbanken oder Versicherungsgruppen nicht über einen Kamm scheren werde. Nur an die größeren Unternehmen werde man besonders detaillierte Anforderungen stellen. Zudem richte sich der härtere Teil dieser Anforderungen nur an Geschäftsleiter und Mitarbeiter, die hohe Risiken eingehen könnten.

Die BaFin setzt mit ihren Rundschreiben die Standards um, die das Financial Stability Board (FSB) im Auftrag der G20-Regierungschefs erarbeitet hat. Gelten werden die Rundschreiben der BaFin voraussichtlich bis Mitte 2010, denn dann wird der deutsche Gesetzgeber die neuen Standards in Rechtsverordnungen überführen.

Das FSB, dem u. a. hochrangige Vertreter von Aufsichtsbehören und Notenbanken angehören, hatte am 2. April 2009 seine „Prinzipien für Vergütungssysteme“ („Principles for Sound Compensation Practices“) veröffentlicht. Diese Prinzipien waren in die Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken (MaRisk, 14. August 2009) eingeflossen. Auf Wunsch der G20 hat das FSB dann für bedeutende Banken und Versicherer konkrete Umsetzungsstandards zu seinen Prinzipien erarbeitet und diese am 25. September 2009 veröffentlicht („Principles for Sound Compensation Practices – Implementation Standards“).

Acht große deutsche Banken und die drei größten deutschen Versicherungsunternehmen hatten sich im Vorgriff auf die neuen Regeln bereits zu den Umsetzungsstandards des FSB bekannt und sich dazu verpflichtet, diese bereits bei der Bemessung der Vergütung für das Geschäftsjahr 2009 zu berücksichtigen.

Rundschreiben

Bonn/Frankfurt a.M., den 21.12.2009
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