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Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG: Neue Besteuerungsoption für Personengesellschaften – Gestaltungschancen für mittelständische Unternehmen

22.11.2021  — Joachim Schiffers.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Mittelständische Unternehmen sind in Deutschland sehr häufig in der Rechtsform der Personengesellschaft organisiert – nicht selten sind bei größeren Verhältnissen Personengesellschaftsgruppen vorzufinden. Die Beweggründe für die Wahl der Personengesellschaft sind vielfältig, liegen meist aber primär nicht im Steuerrecht.

Zu nennen ist vielmehr

  • die hohe Flexibilität der Personengesellschaft im Gesellschaftsrecht – so bei der Kapitalbereitstellung, der Gewinnverteilung und der Begrenzung der Einflussmöglichkeiten der Gesellschafter auf die Geschäftsführung,
  • Möglichkeiten der Vermeidung der Jahresabschlusspublizität bzw. der Vermeidung negativer Folgen aus der Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung, der fehlenden Satzungspublizität und
  • Möglichkeiten der Vermeidung der unternehmerischen Mitbestimmung.
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Insoweit sind die Personengesellschaften der GmbH als Rechtsformalternative deutlich überlegen und erlauben bei Familienunternehmen eine Anpassung an die individuelle Struktur und Zielsetzung der Gesellschafterebene.

In steuerlicher Hinsicht bieten Personengesellschaften auf der einen Seite in besonderen Besteuerungssituationen deutliche Vorteile gegenüber Kapitalgesellschaften. So kann im Fall des Anteilserwerbs ein bezahlter Mehrwert über eine steuerliche Ergänzungsbilanz in steuerlichen Aufwand transformiert werden und Einzelwirtschaftsgüter können sehr weitgehend von der Gesellschaft in ein anderes Betriebsvermögen eines Gesellschafters und umgekehrt übertragen werden.

Andererseits ist allerdings die laufende Steuerbelastung der transparent besteuerten Personengesellschaft ganz gravierend höher als die der Kapitalgesellschaft, wenn Gewinne im Unternehmen belassen werden, also nicht entnommen bzw. ausgeschüttet werden. Damit steht vor allem ertragreichen größeren Personengesellschaften eine deutlich geringere Möglichkeit der Selbstfinanzierung offen, als einer vergleichbaren Kapitalgesellschaft. Weiterhin muss festgestellt werden, dass das System der transparenten Mitunternehmerbesteuerung, bei dem die steuerlichen Merkmale der Gesellschaft bis auf die Gesellschafterebene wirken, bei einem größeren Gesellschafterkreis sehr aufwendig ist. Dies ist bei den Kapitalgesellschaften mit der klaren Trennung zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene sehr viel einfacher und klarer.

Vor diesem Hintergrund ist nun die mit dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz eingeführte Option für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftsteuer zu sehen (§ 1a KStG). Diese können auf Antrag unter vollständiger Beibehaltung des gesellschaftsrechtlichen Status für steuerliche Zwecke zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optieren. Damit unterliegt eine solch optierende Gesellschaft der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer und eine weitere Belastung auf Gesellschafterebene erfolgt erst und nur dann, wenn die Gewinne von den Gesellschaftern entnommen werden.

Die mit dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz geschaffene Option für Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer (§ 1a KStG) bietet nun eine ganz herausragende Möglichkeit, die bislang für die Personengesellschaften bestehenden Nachteile hinsichtlich der steuerlichen Rahmenbedingungen zu vermeiden. Als wesentliche Vorteile der Option zur Körperschaftsteuer im steuerlichen Bereich können genannt werden:

  • günstige Thesaurierungsbelastung: Mit der Option zur Kapitalgesellschaftsbesteuerung erfolgt ein vollständiger Abbau der Belastungsnachteile zur Kapitalgesellschaft im Fall der Gewinnthesaurierung für natürliche Personen als Gesellschafter. Das Steuersatzniveaus kann von ca. 46 % (bzw. ca. 35 % bei Nutzung von § 34a EStG) auf ca. 30 % abgesenkt werden und insoweit besteht ein jährlicher Vorteil bei der laufenden Besteuerung. Damit werden die Möglichkeiten der Selbstfinanzierung ganz signifikant gestärkt, was im Mittelstand ein nicht hoch genug einzuschätzender Vorteil ist.
  • vergleichsweise einfaches und klares Steuersystem: Die Kapitalgesellschaftsbesteuerung ist von der Struktur her sehr viel einfacher und klarer als die transparente Mitunternehmerbesteuerung (kein SonderBV, keine umfangreiche Gewinnfeststellung, kein unmittelbares Durchschlagen aller steuerlichen Aspekte der Gesellschaft auf die Gesellschafterebene – z.B. bei Betriebsprüfungen). Es erfolgt eine klare Abgrenzung zwischen der Gesellschafts- und der Gesellschaftersphäre.
  • Anteilsveräußerungen: Auf Seiten eines veräußernden Gesellschafters kann das Teileinkünfteverfahren bzw. die Steuerfreistellung nach § 8b KStG genutzt werden.
  • internationale Bezüge: Der optierenden Gesellschaft kommt regelmäßig eine Abkommensberechtigung zu. Weiterhin kann eine höhere Akzeptanz des Besteuerungssystem aus Sicht von ausländischen Gesellschaftern gesehen werden.

Vorteilhaft ist diese Option zur Körperschaftsteuer insbesondere

  • für ertragreiche Familienunternehmen, die die Gewinne weitgehend im Unternehmen belassen
  • einzelne Unternehmen in einer mittelständischen Unternehmensgruppe,
  • Besitzgesellschaften im Rahmen einer steuerlichen Betriebsaufspaltung und Beteiligungs-Personengesellschaften.

Nicht verkannt werden darf, dass der Übergang in die Kapitalgesellschaftsbesteuerung (Optionsausübung nach § 1a KStG) einer sorgfältigen Vorbereitung und ggf. auch der Lösung von Einzelproblemen bedarf. Insoweit muss rechtzeitig eine individuelle Analyse erfolgen. Daneben bietet die Option zur Körperschaftsteuer die Chance, die bestehende Struktur insgesamt einer Überprüfung zu unterziehen und mögliche Verbesserungen – auch neben der Option zur Körperschaftsteuer – zu prüfen und umzusetzen.

Aktuell besteht bei Personengesellschaften die Aufgabe, die Vorteilhaftigkeit einer möglichen Option zur Körperschaftsteuer zu prüfen. Dabei muss jeder Einzelfall einer eingehenden Analyse unterzogen werden. Das – aktuell noch im Entwurf – vorliegende Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zur Optionsmöglichkeit nach § 1a KStG bietet eine sehr gute Grundlage für diese Analyse.

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Der Autor:

Prof. Dr. Joachim Schiffers ist Partner der Wirtschaftschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton. Herr Schiffers verfügt über eine mehr als 18-jährige Erfahrung im Bereich der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der steuerlichen Gestaltungsberatung bei mittelständischen Unternehmensgruppen und bei Fragen des Steuerbilanzrechts. Er ist ebenfalls als Referent für den Verlag Dashöfer tätig. Zu seinen aktuellen Seminaren kommen Sie hier.

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