10.11.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA).
Ob Laternenumzug zu St. Martin, Feiern zum Lichterfest „Chanukka“ oder Sing- und Krippenspiele im Advent und zu Weihnachten – kulturelle und musikalische Angebote haben im November und Dezember in Kindergärten, Schulen, Kirchen oder Vereinen traditionell Hochkonjunktur. Die gute Nachricht: Viele dieser Konzerte oder Veranstaltungen müssen nicht bei der GEMA angemeldet werden. Ob doch, hängt unter anderem von den Musikstücken, der Art der Veranstaltung und dem Publikumskreis ab.
Häufig sind Lieder aus der besinnlichen Zeit lizenzfrei, zum Beispiel Musikstücke, deren Urheberinnen und Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben sind oder Volkslieder von unbekannten Autorinnen und Autoren. „Laterne, Laterne“, „Stille Nacht, heilige Nacht“, „O du fröhliche“ oder auch „We wish you a Merry Christmas“ fallen beispielsweise in diese Kategorie. Allerdings muss es sich dabei um die Originale handeln. Kommen hingegen bearbeitete Fassungen zum Einsatz, sind diese bei der GEMA meldepflichtig. Prüfen können Sie das in der Werkdatenbank der GEMA.
Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Vergütungspflicht im Bereich der Jugendhilfe, für Veranstaltungen der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung oder von Schulen. Ob ein Event unter diese Sonderregelung fällt, hat der Gesetzgeber festgelegt: Es darf weder Eintritt verlangt werden, noch dürfen die Veranstaltenden oder auftretende Künstlerinnen und Künstler Geld damit verdienen. Außerdem darf die Veranstaltung nur für einen bestimmten Personenkreis zugänglich sein.
In bestimmten Fällen gewährt die GEMA bei der Anmeldung 15 % Nachlass. Darunter fallen Veranstaltungen mit religiösem, kulturellem oder sozialem Zweck, sowie Anlässe von Karnevals-, Trachten-, Schützen-, Sport- und Musikvereinen, die der Brauchtumspflege dienen.
Mit bestimmten Verbänden oder Vereinigungen – etwa der evangelischen und katholischen Kirche oder dem Deutschen Olympischen Sportbund – hat die GEMA Pauschalverträge abgeschlossen. Teilweise umfassen diese Rahmenvereinbarungen auch Weihnachtsfeiern. Weitere Nachlässe gibt es für Musiknutzer, die Mitglied bei einem der vielen Gesamtvertragspartner der GEMA sind.
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