08.10.2020 — Von
. Quelle:SondervorschriftenDie Gliederung der handelsrechtlichen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist explizit vorgegeben (§ 266 HGB und § 275 HGB). Darüber hinaus sind noch weitere Sondervorschriften zu beachten wie beispielsweise Darstellungen bei Berücksichtigung der Gewinnverwendung (§ 268 Abs. 1 HGB), durch Verluste aufgebrauchtes Eigenkapital (§ 268 Abs. 3 HGB) u.v.m.
Der IAS 1 Tz. 54 sieht hingegen nur eine Mindestgliederung der Bilanz vor [...]
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