13.11.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Hans Böckler Stiftung.
Die Chance, Weihnachtsgeld zu erhalten, ist dabei unter den verschiedenen Beschäftigtengruppen sehr ungleich verteilt. Den größten Unterschied macht es, ob ein Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht. Während 74 Prozent aller Beschäftigten in Betrieben mit Tarifvertrag ein Weihnachtsgeld erhalten, sind es in Betrieben ohne Tarifvertrag nur 44 Prozent.
„Hinzu kommt“, so der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten, „dass in tarifgebundenen Betrieben die Beschäftigten in der Regel durch den Tarifvertrag einen rechtlichen Anspruch auf Weihnachtgeld haben. In nicht-tarifgebundenen Betrieben wird das Weihnachgeld hingegen oft nur als freiwillige Zahlung geleistet, die vom Unternehmen wieder eingestellt werden kann.“
Neben der Tarifbindung lassen sich eine Reihe weiterer Merkmale identifizieren, die die Chancen auf Weihnachtsgeld erhöhen.
Insgesamt sehen in den meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Dies zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs.
Das Weihnachtsgeld wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Dort, wo in diesem Jahr Tarifabschlüsse Lohnerhöhungen gebracht haben, sind auch die tariflichen Weihnachtsgelder entsprechend gestiegen.
Ein vergleichsweise hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der Chemieindustrie, in der Druckindustrie sowie in der Textilindustrie (Westfalen), bei denen die Jahressonderzahlung zwischen 95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens liegt. Es folgen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West: vorwiegend 62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (überwiegend 55 Prozent). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 53 und 82 Prozent. In vielen Tarifbereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen. Weniger als ihre KollegInnen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten z. B. in der Textilindustrie (60 Prozent) oder im öffentlichen Dienst (Gemeinden: 41 - 62 Prozent). Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Ost und im Gebäudereinigerhandwerk (West und Ost).