Bundesrat stimmt der Gelangensbestätigung und den Alternativnachweisen zu

26.03.2013  — Dirk Stelzner.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat der Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) zugestimmt. Damit können die neuen Regelungen zum Nachweis für die Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen zum 1. Oktober 2013 in Kraft treten.


Bundesrat: Grünes Licht für die Änderung der UStDV
Foto: © Bundesrat 2006

Als der Gesetzgeber zum 1. Januar 2012 die Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen drastisch verschärfen wollte, erhob sich ein Proteststurm aus der Wirtschaft. Zu teuer, zu kompliziert, zu praxisfremd sei die so genannte Gelangensbestätigung. Deshalb wurde ihre Einführung mehrfach verschoben und am 1. Juni 2012 vorläufig gestoppt.

Schließlich beugte sich das Bundesfinanzministerium dem öffentlichen Druck und legte eine deutlich entschärfte Fassung der neuen Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung vor. Am Freitag, den 22. März 2013, hat der Bundesrat nun die „Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung“ beschlossen. Der Finanz- und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hatten der Verordnung am 7. März 2013 bereits zugestimmt. Die neue UStDV, die zum 1. Oktober 2013 wirksam werden soll, sieht neben der ungeliebten Gelangensbestätigung auch Alternativnachweise vor, um die Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen zu belegen. Ausdrücklich genannt wird in diesem Zusammenhang die Spediteurbescheinigung.

Zuvor hatte das Bundesfinanzministerium bereits mit Schreiben vom 20. März 2013 die Übergangsregelung bezüglich der Annahme eines innergemeinschaftlichen Verbringens im Falle bestimmter Lieferungen um sechs Monate auf den 30. September 2013 verlängert. Das bedeutet, dass der Nachweis der Steuerbefreiung bis dahin noch gemäß der am 31. Dezember 2011 geltenden Rechtslage geführt werden kann.


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