18.02.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V..
Das DRSC sieht in den vom IASB vorgeschlagenen Leitlinien einen nur begrenzten Nutzen für den fachkundigen Abschlussersteller. Viele Anwendungsbeispiele im IASB-Entwurf sind bereits in ähnlicher Form in den aktuellen IFRS-Vorschriften verankert; darüber hinaus sind ergänzende Beispiele im IASB-Entwurf so vage formuliert, dass sie aus Sicht des DRSC keine substantielle Hilfe für die Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes darstellen.
Aus Sicht des DRSC erscheint es zudem zweckmäßiger, die Hilfestellung zur Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes nicht als IFRS Practice Statement, sondern als Lehrmaterial zu veröffentlichen.