BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2010
Durch das BMF-Schreiben wird die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuererklärung für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2010 enden, mit Wirkung vom 1. Januar 2011 durch das Jahressteuergesetz 2010 berücksichtigt.
Weitere Informationen:
Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung; Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses [PDF, 34 KB]
Quelle: Bundesministerium für Finanzen