08.01.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium der Finanzen.
Die Arbeitgeber können selbst bestimmen, ob sie mit allen Beschäftigten gleichzeitig, oder zunächst nur mit einem Teil in das ELStAM-Verfahren einsteigen. Für größere Arbeitgeber (ab 500 Beschäftigten) empfiehlt die Finanzverwaltung einen stufenweisen Einstieg in das Verfahren. Die ELStAM müssen jedoch spätestens mit der Dezemberabrechnung 2013 angewendet werden. Bis zur Umstellung gelten die vorliegenden Papierbescheinigungen (Lohnsteuerkarte, Ersatzbescheinigung) mit allen Einträgen weiter fort.
Ein wichtiger Hinweis: Mit dem Einstieg in das ELStAM-Verfahren sollten Arbeitgeber sowie deren Beschäftigte die Merkmale für den Lohnsteuerabzug genau prüfen. Ergeben sich Abweichungen, kann bis zu sechs Monate weiter nach den bisherigen Papierbescheinigungen abgerechnet werden. Zum Beispiel entfallen die bisher bescheinigten Freibeträge, wenn diese bis zum Einstieg des Arbeitgebers für 2013 bisher noch nicht neu beantragt wurden. Zum Einstieg der Arbeitgeber in das ELStAM-Verfahren wird die Verwendung eines Organisationszertifikats im ElsterOnline-Portal unter
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