18.12.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Europäisches Parlament.
Dieser Vorstoß des Parlaments, die EU-Mitgliedstaaten dazu zu drängen, gegen aggressive Steuerplanung und -vermeidung durch internationale Unternehmen vorzugehen, wurde durch die "Luxleaks"-Enthüllungen zu Steuerabsprachen mit multinationalen Firmen ausgelöst.
Die vom Wirtschafts- und Währungsausschuss des Parlaments vorbereitete Entschließung wurde mit 500 Stimmen angenommen, bei 122 Gegenstimmen und 81 Enthaltungen. Die EU-Kommission muss auf jede legislative Empfehlung in der Entschließung des Parlaments reagieren, auch, wenn sie keinen entsprechenden Legislativvorschlag vorlegt.
"Dieser Bericht zeigt die Entschlossenheit sowohl des Europäischen Parlaments als auch der Bürger Europas, nun endlich wirksame Maßnahmen einzuführen, um Unternehmen daran zu hindern, durch Absprachen mit den Behörden eines anderen Landes fast alle Steuern zu vermeiden. Der "Luxleaks"-Skandal zeigt, wieviel diese Firmen eingespart haben. Diese Gelder hätten für Schulen, Krankenhäuser oder die Verringerung von Staatsschulden genutzt werden können", sagte die Berichterstatterin Anneliese Dodds (S&D, UK).
"Steuerumgehung durch Unternehmen kostet die nationalen Haushalte jedes Jahr mehrere zehn Milliarden Euro. Sie führt zu unlauterem Wettbewerb zwischen Unternehmen und untergräbt das Vertrauen der europäischen Bürger in Staaten und Regierungen", sagte Berichterstatter Luděk Niedermayer (EVP, CZ). "Die schnelle Umsetzung der von Parlament und OECD vorgeschlagenen Maßnahmen ist eine einzigartige Gelegenheit, nicht nur die Steuererhebung eines Mitgliedstaats zu verbessern, sondern auch, den Körperschaftssteuerwettbewerb fairer zu gestalten und die mit der Befolgung von Vorschriften verbundenen Kosten für Unternehmen zu verringern", fügte er hinzu.
Diese Vorschläge bauen auf den Ergebnissen des Sonderausschusses für Steuervorbescheide auf, der infolge der „Luxleaks“-Enthüllungen eingerichtet wurde und dessen Empfehlungen am 26. November vom Plenum verabschiedet wurden.
Das Europäische Parlament fordert die Kommission unter anderem auf,
Die Kommission muss binnen einer Frist von drei Monaten auf die Empfehlungen des Parlaments reagieren, entweder mit entsprechenden Legislativvorschlägen oder Erklärungen bei jenen Punkten, zu denen sie keine Gesetzesvorschläge vorlegen will.
Indessen hat das Parlament sich auf ein erneuertes sechsmonatiges Mandat für den Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden geeinigt.
Unter anderem wird der Sonderausschuss die Arbeit der EU-Kommission in den Bereichen staatliche Beihilfen und Steuern verfolgen sowie untersuchen, ob die Mitgliedstaaten die Steuergesetzgebung beachten. Sie werden auch ein besonderes Augenmerk auf die aggressive Steuerplanung von Unternehmen richten.
Der Ausschuss wird ebenfalls genau darauf achten, welche Folgemaßnahmen die EU-Mitgliedstaaten und EU-Institutionen auf der Grundlage der bisherigen Empfehlungen seiner Mitglieder ergriffen haben. Er wird zudem die laufende Arbeit internationaler Institutionen wie der OECD und der G20 verfolgen.