01.08.2017 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
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In steuerlicher Hinsicht gibt es folgende Möglichkeiten der Lohnversteuerung:
Grundsätzlich erfolgt die Lohnversteuerung im Rahmen der Regelbesteuerung, d.h. auf Grundlage der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM.
Handelt es sich bei dem beschäftigten Arbeitnehmer um einen Schüler oder Studenten, dessen Einkünfte insgesamt den steuerlichen Grundfreibetrag in Höhe von 8.820 Euro nicht übersteigen, sind keine Steuerabzugsbeträge zu entrichten.
Alternativ zur Regelversteuerung kann eine Pauschalversteuerung nach Maßgabe von § 40a Absatz 2 EStG durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang sind pauschale Steuerabzugsbeträge mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz in Höhe von lediglich 2% (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) zu entrichten.
Die Pauschalversteuerung nach § 40 a Absatz 2 EStG kommt jedoch nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber zur Erbringung von Pauschalbeiträgen an die gesetzliche Sozialversicherung verpflichtet ist. Ist der Arbeitgeber nicht zur Erbringung von Pauschalbeiträgen an die gesetzliche Sozialversicherung verpflichtet, z.B. weil die Geringfügigkeitsgrenze überschritten ist oder weil der Arbeitnehmer mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse hat, kann eine Pauschalversteuerung nur nach Maßgabe von § 40 a Absatz 2a EStG durchgeführt werden.
Eine Pauschalversteuerung mit einem Pauschsteuersatz in Höhe von 20 % (zuzüglich pauschaler Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) kommt immer dann in Betracht, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten ist oder der Arbeitnehmer mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse hat.
In diesem Fall kann eine Pauschalversteuerung nur nach Maßgabe von § 40a Absatz 2a EStG mit einem Pauschsteuersatz in Höhe von 20 % durchgeführt werden.
Wenn ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis in steuerlicher Hinsicht vorliegt, also wenn der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber
kann der Arbeitslohn nach Maßgabe von § 40a Absatz 1 EStG mit einem Pauschsteuersatz von 25 % pauschalversteuert werden.
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
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