14.03.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg.
„Für die Integration sind zwei Dinge unerlässlich: grundlegende Deutschkenntnisse und eine Beschäftigung“, sagte die Ministerin am Donnerstag (9. März). „Es ist deshalb absolut zu begrüßen, wenn Arbeitgeber Deutschkurse anbieten. Ich denke, dass wir diese Kurse über steuerliche Begünstigungen fördern sollten.“
Der Antrag sieht vor, Deutschkurse zur beruflichen Integration bei der Einkommensteuer zu begünstigen. Die Bundesregierung wird gebeten, eine gesetzliche Änderung zu prüfen. „Solide Deutschkenntnisse sind die Basis der Integration. Dabei stehen in der derzeitigen Situation die Flüchtlinge im Vordergrund. Es wäre aber auch denkbar, dass die Begünstigung nicht nur für Deutschkurse für beschäftigte Flüchtlinge gilt, sondern für alle Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen“, stellte die Ministerin fest. „Schließlich zielen alle diese Sprachkurse, die von Arbeitgebern gefördert werden, auf die berufliche Integration ab - ob nun Flüchtlinge sie besuchen oder andere Zuwanderer.“
Derzeit gelten die Deutschkurse als geldwerter Vorteil, der als Arbeitslohn versteuert werden muss.