28.11.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Das Bundeskabinett hat den Rentenversicherungsbericht 2017 beschlossen. Der Rentenversicherungsbericht wird jährlich vorgelegt und informiert insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den nächsten 15 Kalenderjahren. Zugleich hat das Kabinett die Beitragssatzverordnung 2018 beschlossen, mit der der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2018 von derzeit 18,7 auf dann 18,6 Prozent abgesenkt wird.
Dr. Katarina Barley, geschäftsführende Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Die gesetzliche Rentenversicherung ist gut und verlässlich finanziert. Sie profitiert weiterhin von der dynamischen Entwicklung der Beschäftigung und der Löhne – und das so stark, dass der Beitragssatz leicht abgesenkt werden kann. Die gesetzliche Rente ist und bleibt die starke 1. Säule der Alterssicherung in Deutschland! Die Leistungsverbesserungen, die wir in der vergangenen Legislaturperiode geschaffen haben, kommen jetzt und in Zukunft vielen Millionen Menschen zugute, die sich zurecht auf eine solidarische Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verlassen. Aber die gesetzliche Rente muss auch weiter auf neue Herausforderungen eingestellt werden: Die Alterung der Gesellschaft wird absehbar zur großen Herausforderung, weil immer weniger Jüngere die Rente für immer mehr Ältere finanzieren müssen. Zugleich muss die Rente auch für die verlässlich bleiben, die zwar jahrzehntelang eingezahlt, aber nicht so viel verdient haben. Hier sind in den kommenden Jahren mutige Entscheidungen gefragt.
Der Rentenversicherungsbericht wird Bundestag und Bundesrat vorgelegt.
Die Beitragssatzverordnung 2018 bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Den Rentenversicherungsbericht 2017 und die Beitragssatzverordnung 2018 finden Sie hier zum Download im pdf-Format.