19.05.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Dennoch stellt sich vielen Spendern die Frage, ob die Hilfe auch bei denen ankommt, die sie benötigen und wie sich die Unterstützung von Hilfsorganisationen steuerlich auswirkt.
Für Werbung, Transport oder Administration fallen bei deutschen Hilfsorganisationen mit Spendensiegel (vergeben von „Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen“, DZI) rund 14 Prozent der gespendeten Gelder an – der Löwenanteil fließt also tatsächlich denen zu, die Hilfe dringend benötigen. Für private Spender zahlt sich das Engagement ebenfalls aus, denn allgemein gilt: Bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der eigenen Einkünfte kann die finanzielle Hilfe als Sonderausgabe abgesetzt werden. Unternehmen können vier Promille der Summe der Gesamtumsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter geltend machen.
Geht die Spende auf ein anerkanntes Sonderkonto, welches von der Organisation speziell für diesen Spendenzweck eingerichtet wurde, reicht:
Diese Konten werden in den Katastrophenfällen auch publik gemacht, z. B. im Fernsehen.
In anderen Fällen – wenn die gemeinnützige Organisation kein Sonderkonto hat – müssen Spender darauf achten, dass: