28.02.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Towers Watson GmbH.
In einem Treffen des IASB am Mittwoch in London wurden die jüngsten Änderungsvorschläge akzeptiert und der Vorsitzende des IASB, Hans Hoogervorst, unterstrich, dass es nun keine weiteren Sitzungen mehr geben werde. Damit ist der Weg frei für die Veröffentlichung des Standards im Mai 2017, und die Branche muss sich nach den aktuellen Jahresabschlussarbeiten mit der Planung dieses neuen „Megaprojektes“ beschäftigen.
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„Dies bedeutet einen hohen Aufwand in sehr kurzer Zeit“, sagt Andreas Schröder, IFRS 17-Experte der Versicherungsberatung von Willis Towers Watson. „Für die aufwändige Implementierung bleiben lediglich drei Jahre Zeit – dagegen konnten sich die Versicherer auf Solvency II letztlich jahrzehntelang mit umfangreichen begleitenden Feldstudien vorbereiten.“
IFRS 17 soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten und erfordert somit eine Eröffnungsbilanz bereits für 2020. Eine verpflichtende Anwendung gilt in der Europäischen Union insbesondere für alle börsennotierten Gesellschaften. Nach Veröffentlichung des Standards bedarf dieser noch der Zustimmung der EU-Kommission.
Fünf Punkte, die Versicherer jetzt eruieren sollten:
„Viele Versicherer hatten sich bislang auf einen langen, schleichenden Prozess eingestellt und vorbereitende Aktivitäten minimiert“, so Schröder. „Doch spätestens jetzt ist es an der Zeit zu handeln: Versicherer müssen für ihr Unternehmen die zentralen Aktivitäten sowie Software-Tools definieren, die sie startklar für die Implementierung von IFRS 17 machen.“