07.08.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Unter Berücksichtigung der aktuellen GoBD und des ZUGFeRD-Verfahrens
Mit der Änderung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde die elektronische Rechnung der Papierrechnung grundsätzlich gleichgestellt. Damit erfüllen elektronische Rechnungen die Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes und berechtigen damit – bei Vorliegen der entsprechenden Pflichtangaben – insbesondere zum Vorsteuerabzug. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Format (PDF, XML, EDIFACT etc.) der elektronische Rechnungsversand erfolgt.
Unsere Fachbroschüre gibt Ihnen einen guten und klaren Überblick über die wesentlichen Fakten zum Thema digitale Rechnungen und E-Invoicing an die Hand.