25.11.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundessteuerberaterkammer.
„Mit der linearen Anhebung der Gebührentabellen und den punktuellen Anpassungen einzelner Vergütungstatbestände hat der Verordnungsgeber mit viel Augenmaß die Honorare der Steuerberater an die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre angepasst“, sagt BStBK-Präsident Dr. Horst Vinken. „Die zusätzlichen Änderungen stellen das Vergütungsrecht wieder auf eine aktualisierte und praxistaugliche Grundlage.“
So schlüsselt die aktuelle StBVV die Abrechnungsgrundlagen für neue Tätigkeiten des Steuerberaters z. B. im Rahmen der Erbschaftsteuer- oder Unternehmensteuerreform für Mandanten auf und überflüssig gewordene Gebührentatbestände z. B. aufgrund des Wegfalls der Eigenheimzulage wurden aufgehoben.
Die Änderungen treten nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die aktualisierte Fassung der StBVV ist in Kürze abrufbar unter