15.05.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen.
Die Wirtsleute hatten immer wieder gegenüber den Medien den Eindruck erwecken wollen, Opfer von Willkür geworden zu sein. Die Entscheidung des Finanzgerichtes zeigt indes, dass das Finanzamt auch im Fall der sog. Schnitzelwirte lediglich seiner Aufgabe nachgekommen ist, wie bei jedem anderen Unternehmen zu prüfen, ob die Umsätze korrekt versteuert wurden. "Vom Tisch ist damit endlich auch der unberechtigte Vorwurf, die Finanzverwaltung bestimme die Schnitzelgröße der Gastwirte", zeigte sich Thomas Popp, Präsident des Landesamtes für Steuern und Finanzen, erfreut. "Unsere Finanzbeamten erfüllen lediglich ihren gesetzlichen Auftrag. Sie tun dies mit Augenmaß und wenden dabei rechtsstaatlich anerkannte Methoden an. Uns ist an einem partnerschaftlichen Umgang mit den Bürgern und Unternehmen gelegen", betonte Popp.