01.04.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium der Finanzen.
Dazu erklärt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Dr. Michael Meister:
„Die Finanzminister der Länder haben sich für eine Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige ausgesprochen, allerdings mit deutlicher Verschärfung der Voraussetzungen. Ich unterstütze diese Position. Die Selbstanzeige darf kein bequemer Ausweg für den Steuerhinterzieher sein. So soll u.a. der Berichtigungszeitraum bei einfacher Steuerhinterziehung von bisher fünf auf zehn Jahre verlängert und der Zuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung erhöht werden. Da das Instrument der Selbstanzeige weiterhin rechtssicher und handhabbar ausgestaltet sein muss, sind Detailfragen noch zu klären.“