Auch in diesem Jahr präsentiert Ihnen unser Finanz- und Steuerexperte Volker Hartmann wieder eine kniffelige Rätselfrage.
Beim Thema Bewirtung von Arbeitnehmern treten immer wieder steuerrechtliche Fragen auf. Handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn oder
liegt ein geldwerter Vorteil vor? Sind Lohnsteuer und Sozialversicherungbeitrag abzuführen oder nicht? Man muss im konkreten Einzelfall
schon sehr genau hinschauen. Kennen Sie sich mit dem Thema Bewirtungskosten aus? Dann versuchen Sie sich doch einmal an unserer Rätselfrage.
Viel Spaß!
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