11.04.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V..
Damit fehlen noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Amtsblatt für das Inkrafttreten des Gesetzes.
Mit dem Gesetz wird die CSR-Richtlinie (2014/95/EU) nun in deutsches Recht umgesetzt. Entsprechend der Vorgabe der CSR-Richtlinie sind die Vorschriften des Gesetzes für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31. Dezember 2016 anzuwenden. Im Wesentlichen verlangen die Vorschriften des Gesetzes, dass Unternehmen ihren (Konzern-)Lagebericht um eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung erweitern sowie über ihr Diversitätskonzept berichten.