Vergabe - VOB

Stand: 23.11.2018

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Gebäude © C. Robert Babiak jun./ pixelio

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird im Auftrag von dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen herausgegeben und stellt ein Klauselwerk in drei Teilen dar.

Teil A (vom 31. Juli 2009 (Bundesanzeiger, Nr. 155, S. 3549 ff., 15. Oktober 2009); zuletzt geändert aufgrund von Berichtigung vom 19.02.2010 (Bundesanzeiger, Nr. 36, S.940, 5.03.2010)) enthält Regelungen für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber und Teil B (vom 31. Juli 2009 (Bundesanzeiger, Nr. 155, S. 3549 ff., 15. Oktober 2009)) Regelungen für den Bauvertrag. In Teil C (Ausgabe 2010) werden Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) dargestellt, die ebenfalls auch als DIN-Normen herausgegeben werden.

VOB, Teil A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

Die VOB/A ist in zwei Abschnitte untergliedert.

Abschnitt 1

Abschnitt 1 der VOB/A gilt nur für die Vergabe von Aufträgen, deren Auftragswert unter dem Schwellenwert liegt.

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