Zolltarifnummer

Stand: 31.10.2014

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Alle Waren, die ausgeführt oder importiert werden, müssen eine Zolltarifnummer enthalten; ohne Zolltarifnummer ist eine Ausfuhr oder ein Import nicht möglich. Zolltarifnummern dienen der eindeutigen Identifikation von Warenströmen und sind in der Außenhandelsstatistik erfasst. Anhand der Warennummer werden die Zollsätze bei der Einfuhr, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sowie die jeweils erforderlichen Dokumente festgelegt. Sie sind innerhalb der WTO-Staaten (Welthandelsorganisation) – also nahezu weltweit – gültig.

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Aufbau der Zolltarifnummer

Zolltarifnummern sind nach einem festen Gliederungsschema aufgebaut. Für den Export sind sie achtstellig, für den Import elfstellig. Aufgrund dieser eindeutigen Codierung können Produkte und Waren in jedem Land von der Zollbehörde eindeutig zugeordnet und steuerlich erfasst werden.

Die derzeitige Nomenklatur umfasst 21 Abschnitte, 97 Kapitel sowie über 5.000 Unterpositionen.

Harmonisiertes System

Grundlage der Zolltarifnummern ist das Harmonisierte System (HS) der Weltzollorganisation (WZO). Die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer sind Bestandteil des Harmonisierten Systems und in nahezu allen am Welthandel beteiligten Ländern (derzeit 176 Länder) identisch. Die Zolltarifnummern des Harmonisierten Systems werden regelmäßig überarbeitet (letzte Überarbeitungen: 1996, 2002, 2007, 2012).

Kombinierte Nomenklatur

Die Kombinierte Nomenklatur (KN) regelt die auf den sechsstelligen Code folgenden zwei Ziffern der Zolltarifnummer. Wird die siebte und achte Unterposition nicht unterteilt, sind diese mit „00“ zu kennzeichnen.

Die Zolltarifnummern der KN werden als Verordnung bis spätestens zum 31. Oktobereines jeden Jahres im Amtsblatt der Gemeinschaft veröffentlicht und treten jeweils ab 1. Januar des Folgejahres in Kraft. Sie sind während eines Jahres nicht änderbar. Die Kombinierte Nomenklatur gilt in der EU und den assoziierten Staaten (BG, RO, TR usw.).

TARIC

Der Taric (Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft), die Zolltarifnummer der Europäischen Gemeinschaften, ist in den ersten acht Stellen identisch mit der Kombinierten Nomenklatur; er unterscheidet sich hinsichtlich der neunten bis elften Position. Die Taric-Unterpositionen neun und zehn enthalten Informationen für gemeinschaftliche, die elfte Position Informationen für nationale Zwecke. In den Taric-Unterpositionen der Zolltarifnummer können so z.B. Informationen zu Zollaussetzungen, statistischen oder umsatzsteuerlichen Besonderheiten transportiert werden.

Wird die neunte, zehnte und elfte Unterposition der Zolltarifnummer nicht unterteilt, sind diese mit „00“ bzw. „00 0“ zu kennzeichnen.

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