13.06.2024 Quelle:
Der Personalrat ist vor Beendigung von Arbeitsverhältnissen in der Probezeit, vor fristlosen Entlassungen von Beamten und vor außerordentlichen Kündigungen von Beschäftigten anzuhören.
Hierbei sind u. a. die tarifvertraglich festgelegten Probezeiten zu beachten. Diese regelt der TVöD/TV-L in § 34 Abs. 1 Satz 1 (die ersten sechs Monate eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses, sofern keine kürzere Zeit vereinbart ist) bzw. in § 30 Abs. 4 (die ersten sechs Wochen bei befristeten [...]
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