Aktuelle BMF-Schreiben und BFH-Urteile

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: IX B 59/19

NV: Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenz reicht es nicht aus, Divergenzentscheidungen anzuführen, ohne --divergierende-- tragende Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil und den benannten Divergenzentscheidungen herauszuarbeiten und die Vergleichbarkeit der Sachverhalte darzulegen.

Urteil vom 4.11.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: IX B 59/19

NV: Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenz reicht es nicht aus, Divergenzentscheidungen anzuführen, ohne --divergierende-- tragende Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil und den benannten Divergenzentscheidungen herauszuarbeiten und die Vergleichbarkeit der Sachverhalte darzulegen.

Urteil vom 4.11.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: IX B 54/19

  1. NV: Der Zulassungsgrund der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts ist nicht schlüssig dargelegt, wenn zwar eine abstrakte Rechtsfrage aufgeworfen wird, es aber an der Darlegung rechtlicher Zweifel, insbesondere an einer Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur, fehlt.
  2. NV: Die Vorlage einer schriftlichen Bekundung eines Dritten über eine beweiserhebliche Tatsache stellt keine Beweisführung dar, sondern Beteiligtenvortrag.

Urteil vom 23.10.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: IX B 54/19

  1. NV: Der Zulassungsgrund der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts ist nicht schlüssig dargelegt, wenn zwar eine abstrakte Rechtsfrage aufgeworfen wird, es aber an der Darlegung rechtlicher Zweifel, insbesondere an einer Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur, fehlt.
  2. NV: Die Vorlage einer schriftlichen Bekundung eines Dritten über eine beweiserhebliche Tatsache stellt keine Beweisführung dar, sondern Beteiligtenvortrag.

Urteil vom 23.10.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: IX S 21/19

  1. NV: Die Gegenvorstellung unterliegt dem Vertretungszwang, wenn für die beanstandete Entscheidung ihrerseits Vertretungszwang galt.
  2. NV: Das Gegenvorstellungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei.

Urteil vom 23.10.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: IX S 21/19

  1. NV: Die Gegenvorstellung unterliegt dem Vertretungszwang, wenn für die beanstandete Entscheidung ihrerseits Vertretungszwang galt.
  2. NV: Das Gegenvorstellungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei.

Urteil vom 23.10.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: V R 36/18

NV: Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, im Mahlen von Getreide einerseits und der Zugabe von Zusatzstoffen andererseits umsatzsteuerrechtlich eigenständige Leistungen zu sehen.

Urteil vom 26.9.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: V R 36/18

NV: Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, im Mahlen von Getreide einerseits und der Zugabe von Zusatzstoffen andererseits umsatzsteuerrechtlich eigenständige Leistungen zu sehen.

Urteil vom 26.9.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: VI R 39/17

NV: Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind bei einem Fremd-Geschäftsführer einer GmbH kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn (Bestätigung des BFH-Urteils vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496).

Urteil vom 4.9.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: VI R 39/17

NV: Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind bei einem Fremd-Geschäftsführer einer GmbH kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn (Bestätigung des BFH-Urteils vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496).

Urteil vom 4.9.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: V R 58/17

Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Liegt eine zu den zu Versicherungs- und Rückversicherungsumsätzen dazugehörige Dienstleistung vor, die von Versicherungsmaklern und -vertretern i.S. von Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL steuerfrei erbracht wird, wenn ein Steuerpflichtiger, der für eine Versicherungsgesellschaft eine Vermittlungstätigkeit ausübt, dieser Versicherungsgesellschaft zusätzlich auch das vermittelte Versicherungsprodukt zur Verfügung stellt?

Urteil vom 5.9.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: V R 58/17

Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Liegt eine zu den zu Versicherungs- und Rückversicherungsumsätzen dazugehörige Dienstleistung vor, die von Versicherungsmaklern und -vertretern i.S. von Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL steuerfrei erbracht wird, wenn ein Steuerpflichtiger, der für eine Versicherungsgesellschaft eine Vermittlungstätigkeit ausübt, dieser Versicherungsgesellschaft zusätzlich auch das vermittelte Versicherungsprodukt zur Verfügung stellt?

Urteil vom 5.9.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: IV R 51/16

  1. Endgültig einnahmelos ist eine Kapitalbeteiligung erst, wenn feststeht, dass Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen aus der nämlichen Beteiligung niemals als Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen i.S. des § 3 Nr. 40 EStG einer bestandskräftigen Veranlagung des Steuerpflichtigen oder einer bestandskräftigen gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung seiner Einkünfte zugrunde gelegen haben.
  2. Die endgültige Einnahmelosigkeit ist ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.

Urteil vom 25.7.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: IV R 51/16

  1. Endgültig einnahmelos ist eine Kapitalbeteiligung erst, wenn feststeht, dass Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen aus der nämlichen Beteiligung niemals als Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen i.S. des § 3 Nr. 40 EStG einer bestandskräftigen Veranlagung des Steuerpflichtigen oder einer bestandskräftigen gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung seiner Einkünfte zugrunde gelegen haben.
  2. Die endgültige Einnahmelosigkeit ist ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.

Urteil vom 25.7.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: IV R 50/16

  1. Zum Gewerbeertrag einer Personengesellschaft gehört nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG auch der Gewinn eines Fiskalerben aus der Aufgabe des von einer verstorbenen natürlichen Person ererbten Mitunternehmeranteils.
  2. Der durch den Wegfall eines negativen Kapitalkontos, das der ohne Abfindung ausscheidende Kommanditist nicht ausgleichen muss, entstehende Aufgabegewinn wird durch gleich hohe Verluste der verbleibenden Gesellschafter, auf die das negative Kapitalkonto des Ausgeschiedenen zu verteilen ist, betragsmäßig ausgeglichen mit der Folge, dass der Gewerbeertrag der Personengesellschaft rechnerisch unberührt bleibt.

Urteil vom 19.9.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: IV R 50/16

  1. Zum Gewerbeertrag einer Personengesellschaft gehört nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG auch der Gewinn eines Fiskalerben aus der Aufgabe des von einer verstorbenen natürlichen Person ererbten Mitunternehmeranteils.
  2. Der durch den Wegfall eines negativen Kapitalkontos, das der ohne Abfindung ausscheidende Kommanditist nicht ausgleichen muss, entstehende Aufgabegewinn wird durch gleich hohe Verluste der verbleibenden Gesellschafter, auf die das negative Kapitalkonto des Ausgeschiedenen zu verteilen ist, betragsmäßig ausgeglichen mit der Folge, dass der Gewerbeertrag der Personengesellschaft rechnerisch unberührt bleibt.

Urteil vom 19.9.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: II R 4/16

Wird ein Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs geschenkt, mindert der Wert des Nießbrauchsrechts die Bereicherung des Bedachten. Der Jahreswert des Nießbrauchrechts ist unter Abzug der Schuldzinsen für die zum Zeitpunkt der Zuwendung bestehenden Darlehen zu ermitteln, wenn die Schuldzinsen vom Schenker als Nießbraucher während des Bestehens des Nießbrauchsrechts aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung getragen werden.

Urteil vom 28.5.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: II R 4/16

Wird ein Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs geschenkt, mindert der Wert des Nießbrauchsrechts die Bereicherung des Bedachten. Der Jahreswert des Nießbrauchrechts ist unter Abzug der Schuldzinsen für die zum Zeitpunkt der Zuwendung bestehenden Darlehen zu ermitteln, wenn die Schuldzinsen vom Schenker als Nießbraucher während des Bestehens des Nießbrauchsrechts aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung getragen werden.

Urteil vom 28.5.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: X K 1/19

  1. NV: Wenn ein Verfahren bereits erheblich verzögert ist, kann es geboten sein, das Verfahren auch während eines Zeitraums, in dem die maßgebenden Akten an eine andere Stelle versandt werden mussten, weiter zu fördern und hierfür entsprechende Vorsorge zu treffen.
  2. NV: Eine in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren, das keine wesentlichen Besonderheiten aufweist, nach einem Jahr und acht Monaten erhobene Verzögerungsrüge ist jedenfalls dann nicht verfrüht --und daher wirksam--, wenn ein Parallelverfahren zu diesem Zeitpunkt bereits deutlich verzögert war und dadurch Anlass zur Besorgnis besteht, dass das Verfahren nicht in einer angemessenen Zeit abgeschlossen werden kann.

Urteil vom 8.10.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: X K 1/19

  1. NV: Wenn ein Verfahren bereits erheblich verzögert ist, kann es geboten sein, das Verfahren auch während eines Zeitraums, in dem die maßgebenden Akten an eine andere Stelle versandt werden mussten, weiter zu fördern und hierfür entsprechende Vorsorge zu treffen.
  2. NV: Eine in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren, das keine wesentlichen Besonderheiten aufweist, nach einem Jahr und acht Monaten erhobene Verzögerungsrüge ist jedenfalls dann nicht verfrüht --und daher wirksam--, wenn ein Parallelverfahren zu diesem Zeitpunkt bereits deutlich verzögert war und dadurch Anlass zur Besorgnis besteht, dass das Verfahren nicht in einer angemessenen Zeit abgeschlossen werden kann.

Urteil vom 8.10.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: VII B 40/19

  1. NV: Die Verzinsung eines Steuererstattungsanspruchs nach § 236 Abs. 1 Satz 1 AO bzw. § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO setzt dessen Rechtshängigkeit voraus.
  2. NV: Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschriften im Fall der Herabsetzung eines Steueranspruchs infolge eines Musterverfahrens bzw. aufgrund einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung in einem gleich gelagerten Verfahren kommt nicht in Betracht, wenn die streitige Steuerfestsetzung nicht selbst rechtshängig, sondern nur Gegenstand eines ruhenden Einspruchsverfahrens war.

Urteil vom 23.10.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: VII B 40/19

  1. NV: Die Verzinsung eines Steuererstattungsanspruchs nach § 236 Abs. 1 Satz 1 AO bzw. § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO setzt dessen Rechtshängigkeit voraus.
  2. NV: Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschriften im Fall der Herabsetzung eines Steueranspruchs infolge eines Musterverfahrens bzw. aufgrund einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung in einem gleich gelagerten Verfahren kommt nicht in Betracht, wenn die streitige Steuerfestsetzung nicht selbst rechtshängig, sondern nur Gegenstand eines ruhenden Einspruchsverfahrens war.

Urteil vom 23.10.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: V R 36/17

NV: Die Billigkeitsregelung zur Organschaft im BMF-Schreiben vom 05.07.2011 (BStBl I 2011, 703) kann von der Finanzverwaltung dahingehend verstanden werden, dass bei Schwester-Kapitalgesellschaften keine finanzielle Eingliederung vorliegt, wenn die eine GmbH an der anderen GmbH nur zu 50 % beteiligt ist.

Urteil vom 26.9.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: V R 36/17

NV: Die Billigkeitsregelung zur Organschaft im BMF-Schreiben vom 05.07.2011 (BStBl I 2011, 703) kann von der Finanzverwaltung dahingehend verstanden werden, dass bei Schwester-Kapitalgesellschaften keine finanzielle Eingliederung vorliegt, wenn die eine GmbH an der anderen GmbH nur zu 50 % beteiligt ist.

Urteil vom 26.9.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: III B 149/18

  1. NV: Die Rechtsfrage, ob spätestens im Monat nach Abschluss eines Ausbildungsabschnitts ein Beweisanzeichen für den Willen zur Fortsetzung der Erstausbildung vorliegen muss, um Ausbildungsabschnitte zu einer einheitlichen Erstausbildung zusammenfassen zu können, ist durch das BFH-Urteil vom 17.01.2019 - III R 8/18 (BFH/NV 2019, 815) dahingehend geklärt, dass ein derartiges Erfordernis nicht besteht.
  2. NV: Übersieht das FG einen in den Akten befindlichen Bescheid, durch den das Kindergeld für einen bestimmten Monat bestandskräftig aufgehoben worden ist, und verpflichtet es die Familienkasse zur Gewährung von Kindergeld für diesen Monat, so ist dies ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten.

Urteil vom 22.10.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: III B 149/18

  1. NV: Die Rechtsfrage, ob spätestens im Monat nach Abschluss eines Ausbildungsabschnitts ein Beweisanzeichen für den Willen zur Fortsetzung der Erstausbildung vorliegen muss, um Ausbildungsabschnitte zu einer einheitlichen Erstausbildung zusammenfassen zu können, ist durch das BFH-Urteil vom 17.01.2019 - III R 8/18 (BFH/NV 2019, 815) dahingehend geklärt, dass ein derartiges Erfordernis nicht besteht.
  2. NV: Übersieht das FG einen in den Akten befindlichen Bescheid, durch den das Kindergeld für einen bestimmten Monat bestandskräftig aufgehoben worden ist, und verpflichtet es die Familienkasse zur Gewährung von Kindergeld für diesen Monat, so ist dies ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten.

Urteil vom 22.10.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: IX B 49/19

NV: Es ist höchstrichterlich geklärt und damit nicht grundsätzlich bedeutsam (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), dass Schönheitsreparaturen unter die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG fallen.

Urteil vom 24.9.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: IX B 49/19

NV: Es ist höchstrichterlich geklärt und damit nicht grundsätzlich bedeutsam (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), dass Schönheitsreparaturen unter die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG fallen.

Urteil vom 24.9.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: IX B 37/19

NV: Kommt das FG substantiierten Beweisanträgen (hier: Anträge auf --ergänzende-- Zeugenvernehmung) des Klägers nicht nach, sondern geht es pauschal davon aus, dass die weitere Beweiserhebung für die Entscheidung des Streitfalls unerheblich ist, liegt ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor.

Urteil vom 4.10.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: IX B 37/19

NV: Kommt das FG substantiierten Beweisanträgen (hier: Anträge auf --ergänzende-- Zeugenvernehmung) des Klägers nicht nach, sondern geht es pauschal davon aus, dass die weitere Beweiserhebung für die Entscheidung des Streitfalls unerheblich ist, liegt ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor.

Urteil vom 4.10.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: VIII R 22/17

Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür einen fälligen Zahlungsanspruch, so führt die Verzinsung dieses Zahlungsanspruchs zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

Urteil vom 6.8.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: VIII R 22/17

Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür einen fälligen Zahlungsanspruch, so führt die Verzinsung dieses Zahlungsanspruchs zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

Urteil vom 6.8.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: V R 30/19 (V R 6/15)

Es liegt kein nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG steuerfreier Umsatz vor, wenn für eine Bank, die Geldausgabeautomaten betreibt, Dienstleistungen erbracht werden, die darin bestehen, diese Automaten aufzustellen und zu warten, sie mit Bargeld zu befüllen und mit Hard- und Software zum Einlesen der Geldkartendaten auszustatten, Autorisierungsanfragen wegen Bargeldabhebungen an die Bank weiterzuleiten, die die verwendete Geldkarte ausgegeben hat, die gewünschte Bargeldauszahlung vorzunehmen und einen Datensatz über die Auszahlungen zu generieren.

Urteil vom 13.11.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: V R 30/19 (V R 6/15)

Es liegt kein nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG steuerfreier Umsatz vor, wenn für eine Bank, die Geldausgabeautomaten betreibt, Dienstleistungen erbracht werden, die darin bestehen, diese Automaten aufzustellen und zu warten, sie mit Bargeld zu befüllen und mit Hard- und Software zum Einlesen der Geldkartendaten auszustatten, Autorisierungsanfragen wegen Bargeldabhebungen an die Bank weiterzuleiten, die die verwendete Geldkarte ausgegeben hat, die gewünschte Bargeldauszahlung vorzunehmen und einen Datensatz über die Auszahlungen zu generieren.

Urteil vom 13.11.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: V R 19/18

Im Vergütungsverfahren genügt der Antragsteller seiner Verpflichtung zur Vorlage der Rechnung in Kopie, wenn er innerhalb der Antragsfrist seinem Antrag ein Rechnungsdokument in Kopie beifügt, das den Mindestanforderungen entspricht, die an eine berichtigungsfähige Rechnung zu stellen sind (Fortführung BFH-Urteil vom 20.10.2016 - V R 26/15, BFHE 255, 348).

Urteil vom 15.10.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: V R 19/18

Im Vergütungsverfahren genügt der Antragsteller seiner Verpflichtung zur Vorlage der Rechnung in Kopie, wenn er innerhalb der Antragsfrist seinem Antrag ein Rechnungsdokument in Kopie beifügt, das den Mindestanforderungen entspricht, die an eine berichtigungsfähige Rechnung zu stellen sind (Fortführung BFH-Urteil vom 20.10.2016 - V R 26/15, BFHE 255, 348).

Urteil vom 15.10.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: II R 15/16

  • Bei der Bewertung eines Grundstücks ist die übliche Miete für Flächen anzusetzen, die tatsächlich für Wohnzwecke genutzt werden können. Nicht entscheidend ist, ob diese Flächen bauordnungsrechtlich allen Anforderungen an Wohn- oder Aufenthaltsräume genügen.
  • Es ist grundsätzlich unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob und inwieweit nicht dem Bauordnungsrecht genügende Flächen bei der Ermittlung der üblichen Miete zu berücksichtigen sind.

Urteil vom 18.9.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: II R 15/16

  • Bei der Bewertung eines Grundstücks ist die übliche Miete für Flächen anzusetzen, die tatsächlich für Wohnzwecke genutzt werden können. Nicht entscheidend ist, ob diese Flächen bauordnungsrechtlich allen Anforderungen an Wohn- oder Aufenthaltsräume genügen.
  • Es ist grundsätzlich unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob und inwieweit nicht dem Bauordnungsrecht genügende Flächen bei der Ermittlung der üblichen Miete zu berücksichtigen sind.

Urteil vom 18.9.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: VIII S 37/18

NV: Unberechtigte Entnahmen eines Mitunternehmers aus dem bereits vorhandenen oder realisierten Gesellschaftsvermögen führen wie Veruntreuungen durch einen Nichtgesellschafter bei der Mitunternehmerschaft zu einer Betriebsausgabe. Bei einer Personengesellschaft, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, kommt die (korrespondierende) Aktivierung eines durch unberechtigte Entnahmen des ungetreuen Gesellschafters entstandenen Ersatzanspruchs nicht in Betracht.

Urteil vom 13.11.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: VIII S 37/18

NV: Unberechtigte Entnahmen eines Mitunternehmers aus dem bereits vorhandenen oder realisierten Gesellschaftsvermögen führen wie Veruntreuungen durch einen Nichtgesellschafter bei der Mitunternehmerschaft zu einer Betriebsausgabe. Bei einer Personengesellschaft, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, kommt die (korrespondierende) Aktivierung eines durch unberechtigte Entnahmen des ungetreuen Gesellschafters entstandenen Ersatzanspruchs nicht in Betracht.

Urteil vom 13.11.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: I R 16/17

Zahlungen eines Betriebs gewerblicher Art in Form von Sonderumlagen an einen öffentlich-rechtlichen Verband, die dem Ausgleich eines Bilanzverlusts aus der Teilwertabschreibung auf dessen Beteiligung an einer Anstalt des öffentlichen Rechts dienen, unterstehen dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 KStG.

Urteil vom 22.5.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: I R 16/17

Zahlungen eines Betriebs gewerblicher Art in Form von Sonderumlagen an einen öffentlich-rechtlichen Verband, die dem Ausgleich eines Bilanzverlusts aus der Teilwertabschreibung auf dessen Beteiligung an einer Anstalt des öffentlichen Rechts dienen, unterstehen dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 KStG.

Urteil vom 22.5.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: IX B 59/19

NV: Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenz reicht es nicht aus, Divergenzentscheidungen anzuführen, ohne --divergierende-- tragende Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil und den benannten Divergenzentscheidungen herauszuarbeiten und die Vergleichbarkeit der Sachverhalte darzulegen.

Urteil vom 4.11.2019

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Aktenzeichen: IX B 59/19

NV: Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenz reicht es nicht aus, Divergenzentscheidungen anzuführen, ohne --divergierende-- tragende Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil und den benannten Divergenzentscheidungen herauszuarbeiten und die Vergleichbarkeit der Sachverhalte darzulegen.

Urteil vom 4.11.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: XI R 2/18

Parallelentscheidung zu XI R 28/18:

  1. NV: Zur Frage, welchen Anforderungen Rechnungsangaben zur Bezeichnung der Menge und der Art der gelieferten Gegenstände i.S. des Art. 226 Nr. 6 MwStSystRL genügen müssen, kann sich ein Unternehmer darauf berufen, dass die von ihm verwendeten Bezeichnungen "handelsüblich" i. S. des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG sind.
  2. NV: Die Tatsacheninstanz muss --u.U. unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen-- ermitteln, welche Angabe der Art der gelieferten Gegenstände unter Berücksichtigung von Handelsstufe, Art und Inhalt des Geschäftes und dem Wert der einzelnen Waren handelsüblich ist.

Urteil vom 10.7.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: XI R 2/18

Parallelentscheidung zu XI R 28/18:

  1. NV: Zur Frage, welchen Anforderungen Rechnungsangaben zur Bezeichnung der Menge und der Art der gelieferten Gegenstände i.S. des Art. 226 Nr. 6 MwStSystRL genügen müssen, kann sich ein Unternehmer darauf berufen, dass die von ihm verwendeten Bezeichnungen "handelsüblich" i. S. des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG sind.
  2. NV: Die Tatsacheninstanz muss --u.U. unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen-- ermitteln, welche Angabe der Art der gelieferten Gegenstände unter Berücksichtigung von Handelsstufe, Art und Inhalt des Geschäftes und dem Wert der einzelnen Waren handelsüblich ist.

Urteil vom 10.7.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: IX B 54/19

  1. NV: Der Zulassungsgrund der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts ist nicht schlüssig dargelegt, wenn zwar eine abstrakte Rechtsfrage aufgeworfen wird, es aber an der Darlegung rechtlicher Zweifel, insbesondere an einer Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur, fehlt.
  2. NV: Die Vorlage einer schriftlichen Bekundung eines Dritten über eine beweiserhebliche Tatsache stellt keine Beweisführung dar, sondern Beteiligtenvortrag.

Urteil vom 23.10.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: IX B 54/19

  1. NV: Der Zulassungsgrund der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts ist nicht schlüssig dargelegt, wenn zwar eine abstrakte Rechtsfrage aufgeworfen wird, es aber an der Darlegung rechtlicher Zweifel, insbesondere an einer Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur, fehlt.
  2. NV: Die Vorlage einer schriftlichen Bekundung eines Dritten über eine beweiserhebliche Tatsache stellt keine Beweisführung dar, sondern Beteiligtenvortrag.

Urteil vom 23.10.2019

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: IX S 21/19

  1. NV: Die Gegenvorstellung unterliegt dem Vertretungszwang, wenn für die beanstandete Entscheidung ihrerseits Vertretungszwang galt.
  2. NV: Das Gegenvorstellungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei.

Urteil vom IX S 21/19

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Veröffentlicht: 09. Januar 2020
Aktenzeichen: IX S 21/19

  1. NV: Die Gegenvorstellung unterliegt dem Vertretungszwang, wenn für die beanstandete Entscheidung ihrerseits Vertretungszwang galt.
  2. NV: Das Gegenvorstellungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei.

Urteil vom IX S 21/19

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