Änderungen am IAS 19 veröffentlicht

22.09.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V..

Der IASB hat am 21. November 2013 eine eng begrenzte Änderung des IAS 19 mit dem Titel „Defined Benefit Plans: Employee Contributions (Amendments to IAS 19)“ veröffentlicht.

Mit dieser Änderung stellt der IASB den Unternehmen eine Erleichterung für die Erfassung von Beiträgen von Arbeitnehmern oder Dritten zu einem Pensionsplan bereit. Aufgrund dieser Änderung des IAS 19.93 ist es den Unternehmen nun gestattet, Beiträge von Arbeitnehmern oder Dritten in der Periode als Reduktion des laufenden Dienstzeitaufwands zu erfassen, in der die zugehörige Arbeitsleistung erbracht wurde, sofern die Beiträge unabhängig von der Anzahl der Dienstjahre ist. Die Unabhängigkeit ist beispielsweise gegeben, wenn der Beitrag ein fester Prozentsatz des Gehalts ist. Dagegen besteht keine Unabhängigkeit, wenn z.B. der prozentuale Anteile am Gehalt mit der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit steigt. In diesem Fall ist die bereits im IAS 19.93 enthaltene Vorschrift anzuwenden und die sich aus den Beiträgen von Arbeitnehmern oder Dritten ergebenden Leistungen entsprechend den Regelungen des IAS 19.70 über die Dienstzeit zu verteilen.

Neben dieser zentralen Änderung, werden in IAS 19.93 und .94 nach sprachliche Klarstellungen vorgenommen. Die Änderung des IAS 19 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2014 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Der Text der Änderung ist nur beim IASB (www.ifrs.org) erhältlich.

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